Auch die zahlreichen Proteste der vergangenen Wochen und Monate konnten das Urteil vom 26. Januar 2005 des Bundesverfassungsgerichts nicht kippen. Das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz wurde darin für nichtig erklärt.
Die einzelnen Bundesländer können nun entscheiden, ob und in welcher Höhe Studenten für ihr Studium eine Gebühr entrichten müssen. Damit nahm das Gericht eine Überlastung der Hochschulen in Kauf, die keine oder aber geringe Studiengebühren erheben. Argument hierbei war, das die betreffenden Bundesländer dieser Wanderungsbewegung durch Verschärfung der Zulassungsbeschränkungen oder Einführung bzw. Erhöhung von Gebühren entgegnen könnten. Dies wird über kurz oder lang dazu führen, dass in ganz Deutschland Studierende ein Entgelt für ein Erststudium zahlen müssen, das etwa drei mal so hoch ausfällt, wie die bisher zu zahlende Einschreibungsgebühr.
Wozu Studiengebüren? Die Einführung von Studiengebühren soll ein konkurrenzfähiges Hochschulangebot schaffen. Studiengebühren sollen dazu beitragen, die Qualität der Hochschulen und die Studienbedingungen zu verbessern. Hierfür werden allerdings nur die Netto-Einahmen verwendet werden können. Vom Brutto-Betrag abgezogen werden etwa Gebührenbefreiungen während bestimmter Studienphasen (Doktoranden, Mediziner im praktischen Jahr,...), soziale Härtefälle oder auch Verwaltungskosten. Diese Netto-Einnahmen dürfen nur für Studium und Lehre verwendet werden, dies wurde bereits in den Gesetzesentwürfen festgehalten.
Rechtliche und andere Probleme Die erwähnten Abzüge reduzieren die Einnahmen nach Schätzungen von Anfang 2006 um mindestens 50 Prozent. Sollten danach noch die staatlichen Zuschüsse, die Grundfinanzierung der Hochschulen, gekürzt werden, stehen die Hochschulhaushalte vor einem neuen, alten Problem. Zudem befürchten einige Experten mögliche Klagewellen, etwa wegen Überfüllung von Lehrveranstaltungen und der daraus mangelnden Qualität der Lehre. Die bisherige Höchstgebühr von 500 wir daher wohl lediglich dazu führen, viele Abiturienten von einem Studium abzuschrecken. Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler sprach des weiteren von der Problematik der Einführung von Gebühren ohne angemessene Übergangsfristen, wodurch der Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studierenden verletzt würde. Der "International Convent on Economic, Social and Cultural Rights", ein Pakt, den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der 1976 in Kraft trat, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten "den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen".Eine weitere Unstimmigkeit ergibt sich im Zusammenhang mit dem Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, da dieses eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergabe von Studienplätzen und Studienorten fordert. Doch die angestrebte Chancengleichheit bleibt auf der Strecke, wenn vergleichbare Studienbewerber auf unterschiedliche Universitäten mit unterschiedlich hohen Studiengebühren vermittelt werden.
Fazit Die Diskussion ist wohl noch lange nicht beendet und die Rechtmäßigkeit wird und darf weiterhin angezweifelt werden. Der Entschluss für oder wider eines Studiums wurde erneut verschärft, da viele Abiturienten Angst vor der Aufnahme eines Darlehens haben. Besonders junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien werden vor eine schwere Entscheidung gestellt. Es bleibt abzuwarten, ob das gewünschte Resultat des qualitativ hochwertigeren Studiums erreicht wird, wenngleich viele Prognosen etwas anderes prophezeien.