Die letzte Gesundheitsreform ist kaum verklungen, da steht die nächste vor der Tür. Wichtig für Apotheker: Die Arzneimittelpreisbindung steht wieder auf der Tagesordnung. Auf's Tablett, oder sollten wir sagen Schafott, gebracht wird sie diesmal von der Ärzteschaft - aus Angst vor den Krankenhäusern.
Das durch die letzte Gesundheitsreform zementierte Ende der Arzneimittelpreisbindung für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dürfte für Apotheker die einschneidendste Veränderung gewesen sein, die dieses Gesetzeswerk mit sich gebracht hat. Begründet wurde der Schritt mit dem Wunsch nach niedrigeren Preisen für jene Medikamente, die die Versicherten künftig selbst zu bezahlen hatten. "Ziel (...) war, mehr Wettbewerb zwischen den Apothekern zu Gunsten der Verbraucher in Gang zu bringen", resümiert beispielsweise die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), auf ihrer Webseite.
Gut gemeintes Gesetz mit Nebenwirkung
Wer dachte, dass das Thema Arzneimittelpreisbindung damit erst mal vom Tisch ist, darf sich dieser Tage eines besseren belehren lassen. Aus den Reihen der Ärzteschaft kommen Forderungen, nun bei den rezeptpflichtigen Medikamenten anzusetzen und auch hier das Preissystem zu reformieren. Triebfeder dieses Wunsches ist ausgerechnet eine Maßnahme der letzten Gesundheitsreform, die eigentlich an ganz anderer Stelle ansetzte. Die Rede ist von der Öffnung des Markts der ambulanten medizinischen Leistungen für Krankenhäuser. Diese Öffnung, die behutsam vorangetrieben wird und längst noch nicht vollständig ist, führt in einigen Bereichen zu einem erbitterten Wettbewerb zwischen Vertragsärzten und Kliniken um ambulante Patienten. Ein besonders brisantes Beispiel ist das lukrative Feld der ambulanten onkologischen Versorgung, insbesondere der ambulanten Chemotherapie. Hier führt die derzeitige Gesetzeslage dazu, dass niedergelassene Vertragsärzte gegenüber Kliniken, die ambulante Leistungen zum Beispiel im Rahmen von Integrationsverträgen anbieten wollen, massiv benachteiligt werden. Auf dem Deutsche Krebskongress in Berlin machte der Vorsitzende des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Internistischen Onkologen, Privatdozent Stephan Schmitz, kürzlich deutlich, woran das liegt.
Fixe Preise machen öffentliche Apotheken für Ärzte zum Problem
Als Vertragsärzte müssen Schmitz und seine Kollegen ihre Chemotherapeutika über öffentliche Apotheken beziehen und sind qua Gesetz an die dort festgesetzten Preise gebunden. Für Kliniken hingegen gilt die Arzneimittelpreisbindung nicht. Sie können verhandeln und erreichen damit niedrigere Preise. Solange die Sektoren strikt getrennt waren, war das für niedergelassenen Ärzte unproblematisch. Nun aber droht es, zu einem Desaster zu werden: "Neunzig Prozent der Kosten für die konservative onkologische Therapie sind Medikamentenkosten", so Schmitz in Berlin. "Wenn es Anbieter gibt, die hier mehr sparen können als andere, dann ist das eine eklatante Wettbewerbsverzerrung." In der Praxis bekommen die Vertragsärzte dieses Ungleichgewicht längst zu spüren. Dadurch, dass sie auf öffentliche Apotheken angewiesen sind und damit an der Arzneimittelpreisbindung nicht vorbei können, haben sie bei Verträgen zur integrierten Versorgung schlechte Karten. "Die Kassen reden nicht einmal mit uns", so Schmitz erbittert. Warum auch, wenn ihnen Kliniken exakt dieselbe Versorgung viel billiger anbieten können?
Kassen wollen shoppen gehen
Zumindest die Krankenkassen haben sich bereits positioniert und wollen im vertragsärztlichen Bereich ähnliche Gestaltungsspielräume wie im stationären Sektor, mit entsprechenden Konsequenzen für die Apothekenlandschaft. Dr. Johannes Bruns vom Verband der Angestellten-Krankenkassen brachte auf einem kürzlich von dem Unternehmen Roche veranstalteten, gesundheitspolitischen Forum ein "Einkaufsmodell" ins Gespräch, wonach sich Versicherungen ihre Leistungen bei den Leistungserbringern einkaufen. Für den im Apothekensektor relevanten Bereich der Arzneimittelpreise würde das heißen: Ärzte und Apotheken verhandeln mit den Arzneimittelherstellern über Rabatte, die zum Beispiel im Rahmen eines Versorgungsnetzes gelten können. Mit diesen "vorverhandelten" Konditionen tritt das Netz dann an die Kassen heran, die den Vertrag zum Abschluss bringen oder auch nicht. Apotheker wie Ärzte würden damit auch bei den rezeptpflichtigen Medikamenten den Atem der Wettbewerber im Nacken spüren. Welche gesetzlichen Maßnahmen getroffen werden, um solche und ähnliche Modelle näher an die Wirklichkeit zu holen, werden die nächsten Monate zeigen.