Ein neues Projekt des Praxis-EDV-Herstellers CompuGroup in Sachen elektronischer Patientenakte hat eine Diskussion darüber vom Zaun gebrochen, wie souverän der mündige Patient in Zukunft wirklich sein soll. Sind wir Versicherten aufgeklärt genug, um medizinische Dokumente am eigenen Rechner zu studieren?
Die elektronische Gesundheitskarte macht derzeit mal wieder Schlagzeilen, negative wie positive. Die Kassen und Privatversicherer haben den Kassenärzten bei der Abstimmung über Architekturdetails das Feld überlassen. Dafür warnen sie jetzt vor Kosten, die jene 1,4 Milliarden Euro, die in dem (von den Versicherungen mit verfassten) Planungsauftrag der Selbstverwaltung genannt werden, deutlich übersteigen und die Beitragsstabilität gefährden könnten. Auf der Habenseite steht die Fast-Einigung in Sachen Testphase: Acht Regionen haben sich beworben, und Anfang Januar soll nun tatsächlich bekannt gegeben werden, wo die "offiziellen" Tests nun stattfinden sollen.
Schon heute im Einsatz: Die elektronische Patientenakte
Inoffiziell wird bekanntlich schon länger getestet, unter anderem in der rheinland-pfälzischen Stadt Trier, wo die CompuGroup ihr vita-X-System im Einsatz hat. Trier ist einer der acht Bewerber für die offiziellen Tests. Rund 600 Versicherte sind dort derzeit mit einem Vorläufermodell der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet, der vita-X-Karte. Sie kann in rund 50 Praxen und zwei Kliniken eingesetzt werden und verschafft dort Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte gleichen Namens. Bemerkenswert ist vor allem die Beteiligung der Krankenhausärzte, die von online verfügbaren, ambulant erhobenen Befunden einen erheblichen Nutzen haben. Nach allem, was zu hören ist, funktioniert das System, und die Ärzte sind zufrieden. Der kleine Schönheitsfehler soll nicht verschwiegen werden: Elektronische Heilberufsausweise sind noch nicht im Einsatz, und damit fehlen derzeit noch potenziell zeitraubende Dinge wie die Signatur elektronischer Rezepte und die gegenseitige Erkennung von Gesundheitskarte und elektronischem Arztausweis.
Von sich reden macht das Projekt im Moment aber wegen eines ganz anderen Features: Demnächst sollen nämlich auch die Versicherten von zuhause aus auf ihre vita-X-Akte und die darin gespeicherten Dokumente zugreifen können. Das soll folgendermaßen ablaufen: Der Arzt, der die Akte für einen Versicherten ursprünglich angelegt hat, informiert diesen über die neue Möglichkeit. Ist der Versicherte interessiert, dann schaltet der Arzt diese Funktion einmalig frei. Der Versicherte braucht dann ein Kartenlesegerät und eine kleine Software und kann loslegen.
Die Sache klingt relativ nahe liegend, birgt aber einen gewissen Sprengstoff, weil sie im Widerspruch zu einer politischen Vorgabe steht, die der Gesundheitskartenparagraf 291a, SGB V, macht. Einer der dort festgelegten Sicherheitsmechanismen bei der eCard ist die Kopplung des Zugriffs auf sensible medizinische Daten an die Anwesenheit eines elektronischen Heilberufsausweises. Mit anderen Worten: In der Apotheke oder in der Arztpraxis, wo ein internes Netz existiert, bei dem an irgendeiner Stelle ein elektronischer Heilberufsausweis im Lesegerät steckt, könnte ein solcher Zugriff zum Beispiel an einem Patiententerminal erfolgen. Sinn dieses Konstrukts ist es, einen von Kritikern häufiger geäußerten Punkt zu entkräften. Es geht um die Gefahr, dass Angestellte einer Versicherung oder Arbeitsgeber den Versicherten dazu "überreden", doch seine Daten "freiwillig" offen zu legen.
Bei der Trierer Lösung verzichtet man auf diese Kopplung und macht so den Zugriff von zuhause aus möglich. Sicherheit soll hier die Freischaltung durch den Arzt schaffen. Sie bedeutet, dass der Patient nicht einfach von überall in seine Akte Einblick hat. Damit wird das Problem "Computer des betrügerischen Versicherungsagenten" elegant umgangen. Das Ganze ist eigentlich clever gelöst. Es macht den Hausarzt oder den Arzt, der die Akte betreut, zu einer Art Schirmherr, einer Vertrauensperson eben. Trotzdem stößt das Modell bei der Politik auf Ablehnung, offensichtlich aus Sorge vor Lücken im Datenschutz.
Die Politik muss nicht den Versicherten vor sich selbst schützen
Nun ist ein Patientenzugriff auf die eigenen Daten aber auch politisch ausdrücklich gewollt, und die Patientensouveränität wird als politisches Ziel der elektronischen Gesundheitskarte lautstark im Munde geführt. Politisch wurde deswegen der Ausweg formuliert, den Heimzugriff an das Vorhandensein einer qualifizierten elektronischen Signatur auf der elektronischen Gesundheitskarte zu koppeln. Das klingt irgendwie gut, ist aber letztlich eine Scheinlösung, denn die Kopplung an den Heilberufsausweis wird damit aufgehoben, ob mit Signatur oder ohne. Mit anderen Worten: Um sich nicht die Finger zu verbrennen, verweist man auf eine technische Voraussetzung, die wenn überhaupt, dann erst in einigen Jahren vorhanden sein wird und die Versicherten Geld kosten wird. Werden in der Zwischenzeit Alternativen wie das Trierer Modell vorgestellt, wird von oben herab die Stirn gerunzelt.
Ob man damit durchkommt, wird allerdings zunehmend zweifelhaft. Thomas Isenberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband wurde kürzlich auf einer Veranstaltung in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin sehr deutlich: Man werde es sich nicht gefallen lassen, wenn der Heimzugriff des Versicherten auf seine Daten nicht möglich werde, so Isenberg. Auch von prominenterer Stelle werden Zweifel gesät. Frank Warda, bisher Chef des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und einer der besten Kenner der Materie, schreibt zum Thema Zugriffskopplung an den Heilberufsausweis in seinem aktuellen Buch Elektronische Gesundheitsakten Folgendes:
"Vom informationellen Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist in diesen Szenarien nur die Möglichkeit geblieben, dass der Patient den Zugriff von Dritten auf seine Daten steuert oder im Beisein von Dritten Einsicht in seine Daten nimmt. Damit ist sicher dem Datenschutz Genüge getan worden, aber im Wesentlichen wird hier der Patient vor sich selbst geschützt. Man muss konstatieren, dass zumindest die Leistungserbringer wenig Interesse daran haben, den Patienten die über sie erhobenen Daten auf einfache Weise und ohne ihr Beisein zugänglich zu machen. Über die Motivation darf spekuliert werden."
Eindeutige Worte. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, dass es Versicherten aus Datenschutzgründen gewollt schwer bis unmöglich gemacht wird, ihre eigene Daten von zuhause aus einzusehen, dann wäre das Projekt Gesundheitstelematik am ach so fürsorglichen Staat gescheitert.