Die Auguren haben gesprochen: Das neue Sachverständigengutachten liegt vor. Auf 760 Seiten wird die Arzneimittelversorgung umgekrempelt, die Versorgung revolutioniert und die Qualität der medizinischen Behandlung dramatisch verbessert. Wir blicken hinter die Luftblasen und suchen die wirklich heißen Themen.
Gutachten sind das Lebenselixier der Berliner Republik. Unabhängig davon, ob sie gut oder schlecht sind, sind viele Gutachten unnötig lang. Das mit Spannung erwartete Gutachten des Sachverständigenrats gehört in diese Kategorie. Es hat 760 Seiten. Wir haben die Luft etwas abgelassen, geringfügig gekürzt und ein paar erklärende Ergänzungen eingefügt.
Was ist das eigentlich für ein Verein?
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen wurde unter anderem Namen 1985 gegründet. Er hat sieben Mitglieder, die vom Bundesminister für Gesundheit berufen werden. Prominentestes Mitglied ist derzeit Regierungsberater Karl Lauterbach.
Was steht nicht drin?
Wer vorhatte, die 760 Seiten auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage Bürgerversicherung oder Kopfpauschale? zu durchkämmen, kann sich die Mühe sparen. Es steht nichts darüber drin. Grund: Der Sachverständigenrat sieht seine Expertise eher im Geldausgeben als im Geldreinholen.
Was ist die Take home message?
Die Verträge zur integrierten Versorgung, die bisher eher ein Schattendasein fristen, sollen ausgebaut werden, um so die als träge empfundenen Körperschaften zur Erneuerung zu zwingen. Zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es Fusionsgerüchte. Außerdem soll eine unabhängige Arzneimittelbewertung her, die diesen Namen verdient.
Wie geht es bei den Festbeträgen weiter?
Der Sachverständigenrat ist gegenüber der pharmazeutischen Industrie um freundliche Worte bemüht: Dass Deutschland in der Weltrangliste der Arzneimittelproduktion nur noch auf Platz fünf steht,und dass eine weltweit expandierende Branche in Deutschland 20.000 Arbeitsplätze gestrichen hat, finden die Gutachter nicht so schön. Sie sehen Regulierungsbedarf. Trotzdem ist der Arzneimittelsektor weiterhin für Einsparungen gut, vor allem der Generikamarkt. Bei den Festbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel soll die gewünschte Begünstigung innovativer Präparate gegenüber Nachahmerpräparaten durch eine größere Differenzierung der Festbetragsregelung erreicht werden. Soll heißen: Ein neues Arzneimittel könnte bei bestimmten Indikationen unter die Festbetragsregelung fallen, bei anderen aber nicht, wie der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Professor Eberhard Wille aus Mannheim, auf einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care erläuterte. Auch individuell höhere Festbeträge für bestimmte Substanzen seien vorstellbar, wenn ein neues Arzneimittel zwar unstrittig besser sei als ein älteres, der Vorteil aber nur gering ausfalle.
Wer bestimmt denn, was besser ist und was ein geringer Vorteil ist?
Kritischer Punkt. Die Sachverständigen plädieren für die Etablierung der so genannten vierten Hürde, einer unabhängigen, medizinisch-pharmakologischen Nutzenbewertung im Vergleich mit Standardtherapien nach der Zulassung. Vorbild ist das britische National Institute of Clinical Excellence (NICE), das neue Behandlungen medizinisch bewertet. Die ökonomischen Aspekte werden dabei völlig ausgeklammert. Sie kommen erst in einem zweiten Schritt ins Spiel, wenn es um die Erstattungsbeträge geht. Genau diese Trennung zwischen Medizin und Ökonomie vermissen die Sachverständigen beim neuen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG untersteht dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem von der Politik Einsparziele gesetzt werden: Eine eindeutig von fiskalischen Interessen unabhängige Nutzenbewertung ist damit nicht gegeben, so Wille in Berlin. Fazit: Ein Schuss vor den Bug der Politik.
Kommt der praktische Arzt auch irgendwo vor?
Oh ja. Betont wird vor allem seine Kommunikationskompetenz. Konkret: Man ist zu der für Praktiker wenig überraschenden Erkenntnis gelangt, dass die Therapiecompliance eines Patienten von der Überzeugungskraft und den kommunikativen Fähigkeiten des Arztes abhängt. Die Compliance wäre damit eine Art Qualitätsindikator für die ärztliche Versorgung und also eine (vergütbare) ärztliche Leistung. Ganz neue Töne, doch wie das konkret aussehen könnte, bleibt offen.
Wie war das jetzt mit der Pflege?
Die Pflege geht am Stock. Die Pflegekosten steigen in einem Tempo, dass die Inflationsrate bei Gebrauchsgütern deutlich übersteigt. Für die ambulante Versorgung von Pflegepatienten sind die Anreize im System zu gering. Bemühungen um mehr Effizienz werden nicht belohnt. Kurzfristig soll deswegen der Satz für die Pflegestufe I im stationären Sektor leicht abgesenkt werden. Mit dem Geld, das hier gespart wird, könnten dann sowohl die stationäre Pflege der Stufe III als auch die ambulanten Tarife leicht angehoben werden. Mittelfristig könnten Direktverträge von Krankenkassen mit einzelnen Pflegeheimen mehr Konkurrenz ins Pflegewesen bringen. Schließlich wird die Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung empfohlen, um mehr finanzielle Anreize für Präventionsbemühungen zu schaffen.
War das alles?
Im Großen und Ganzen: Ja. Wen weitere Details interessieren, der kann sich die 760 Seiten hier als Strandlektüre ausdrucken. Aber denken Sie an Gottfried Benn: So lang kann die Wahrheit doch gar nicht sein...