Versicherungen haben einen, die privaten Krankenkassen auch, selbst die Regierung hielt ihn für sinnvoll: die Rede ist vom Ombudsmann. Vor vier Jahren schlug auch der 104. Ärztetag den Landesärztekammern angesichts des wachsenden Ärztefrusts vor, einen Ombudsmann pro Kammer zu benennen. DocCheck hakte nach: Wird der O-Mann angenommen?
Ein Ombudsmann - eine Institution, die es in Schweden bereits seit 200 Jahren gibt – soll die Funktion eines unparteiischen Schiedsmannes wahrnehmen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen zwei Parteien, gehört es zu seinen Aufgaben, möglichst ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten oder zu beraten. Genau diese Funktion sollten auch die Ombudsmänner in den Landesärztekammern ausüben – sei es beispielsweise nach einem Streit zwischen ärztlichen Kollegen, bei Ärzten, die mit ihrem Arbeitsvertrag unzufrieden sind oder bei persönlichen Problemen. Alle 17 Ärztekammern hielten sich zwar an den Appell des Ärztetages und richteten die Stelle eines Ombudsmanns ein. Diese wird in einigen Kammern, beispielsweise der in Berlin oder Hessen, vom Kammerpräsidenten selbst ausgeübt, in anderen Kammern ist es entweder der Geschäftsführer, eine bestimmte Gruppe oder eine separat ernannte Person, an die sich Ärzte bei Problemfällen richten können. Erfahrungen aus den ersten beinahe vier Jahren zeigen jedoch, dass die Möglichkeit, über Sorgen und empfundene Ungerechtigkeiten zu berichten, bislang noch nicht von allen Ärzten gleichermaßen genutzt wird. Dr. med. Siegfried Herzig zum Beispiel, ärztlicher Geschäftsführer der LÄK Sachsen, erhält manchmal wochenlang keine Anrufe, seit 2002 haben sich etwa 30 Ärzte an den Ombudsmann gewandt. Auch wenn die Anzahl der Anrufe, die in der sächsischen Kammer eingehen, verglichen mit denen anderer ostdeutscher Kammern noch recht hoch liegt. „Die ostdeutschen Ärzte haben noch immer Angst davor, sich zu offenbaren“, erklärt Herzig deren Zurückhaltung gegenüber dem DocCheck Newsletter. Ihrer Mentalität entspreche es zudem eher, Probleme selbst lösen zu wollen. Dr. med. Jürgen Hoffart, Ombudsmann der rheinland-pfälzischen Ärztekammer, macht noch eine weiteren Punkt für die Zurückhaltung einiger Ärzte verantwortlich: den Druck, der von Seiten der Arbeitgeber auf ihnen laste. Wenn Ärzte sich an ihn wenden, geschehe dies aus Angst meist anonym, so Hoffart. Der Ombudsmann der Ärztekammer Hamburg denkt aufgrund der geringen Nachfrage und der wenigen Zeit, die ihm neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bleibt, sogar darüber nach, die Aufgabe ganz zu lassen.
Frust ablassen!
Das kommt für Herzig trotz der bislang verhaltenen Inanspruchnahme seiner Person keineswegs in Frage: „Diejenigen, die anrufen, wollen einfach einmal ihren Frust über die zunehmende Bürokratie und die ihrer Ansicht nach unsinnigen Reformen ablassen“, so der Ombudsmann. Das sei in vielen Fällen schon die halbe Therapie und deshalb sinnvoll, beizubehalten. Auch Dr. med. Annegret Schoeller ist es wichtig, an der Institution Ombudsmann festzuhalten. Die Referentin der Bundesärztekammer war es unter anderem auch, die 2001 auf die Belastungen vor allem junger Krankenhausärzte hinwies und während des Ärztetages dazu aufrief, eine Beraterstelle für ausgebeutete Ärzte einzurichten. Schoeller zufolge ist es inzwischen nur noch eine Frage der Zeit, bis mehr Ärzte sich an die Ombudsmänner wenden. „Momentan wissen einfach noch zu wenig Ärzte von einer solchen Einrichtung“, ist sich Schoeller sicher. Zudem werde sich Schritt für Schritt heraus kristallisieren, mit welcher Vorgehensweise die Ombudsmänner am erfolgreichsten seien. Interessierte oder Rat suchende Ärzte finden eine Liste mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern der jeweiligen Ombudsmänner in den LÄK über das Archiv des Deutschen Ärzteblattes. Zudem ist Schoeller zufolge geplant, im Laufe der kommenden Monate eine Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner auf die Homepage der Bundesärztekammer zu stellen.