Verkrustete Strukturen aufbrechen und mehr Wettbewerb ins System bringen wollte Ulla Schmidt (SPD) durch ihre Gesundheitsreform. Kurz vor Ostern bilanzierte die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung gut ein Jahr Gesundheitsreform. Wie sich die Strukturmaßnahmen entwickelt haben und wie viele Ärzte dabei sind, neue Ufer zu betreten - der DocCheck Newsletter gibt eine Übersicht.
Die Hausarztverträge
Auch wenn die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Ärzten und Apothekern nicht allen schnell genug geht - seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes sind im wesentlichen vier ähnlich gestaltete Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung auf der Basis des § 140 SGB V abgeschlossen worden. Der wohl bekannteste, wenn auch umstrittenste Vertrag unter den Vieren ist das bundesweite Hausarzt- und Apothekenmodell der Barmer Ersatzkasse, das zum 1. März diesen Jahres mit 20.000 beteiligten Ärzten und 10.000 beteiligten Apothekern gestartet ist. Erfüllen sich die Erwartungen der Barmer-Ersatzkasse, werden sich bereits in einem ersten Schritt 1,4 Millionen der insgesamt 7,5 Millionen Barmer-Versicherten in das System einschreiben. Zum 20. Januar begann auch die AOK-Baden-Württemberg in der Region Freiburg mit der Qualitätspraxen GmbH ein Hausarztmodell. In dem auf acht Jahre angelegten Hausarztvertrag haben sich bislang 84 Ärzte und 2400 AOK-Versicherte eingeschrieben, maximal 100 Ärzte und 10.000 Patienten können an dem Modellprojekt teilnehmen. Schon etwas älter ist die Kooperation der AOK-Sachsen-Anhalt mit der dortigen hausärztlichen Vertragsgemeinschaft: Hier übernehmen die daran beteiligten Hausärzte bereits seit dem 1. Juli des vergangenen Jahres eine Lotsenfunktion oder sichern die Basisversorgung der in den Vertrag eingeschriebenen Patienten. Bislang haben sich 280.000 AOK-Versicherte in Sachsen-Anhalt dazu verpflichtet, im Krankheitsfall immer erst zu ihrem Hausarzt zu gehen. Ab dem 1. April 2005 können auch Versicherte verschiedener Ersatzkassen in Hessen an einem Hausarztmodell teilnehmen. Weitere Kassen haben für das laufende Jahr Modelle angekündigt. Bei allen Verträgen gilt das Prinzip: Sind sie als Integrationsvertrag nach § 140d SGB V konzipiert, können sie aus dem Topf der Anschubfinanzierung zur Entwicklung neuer Versorgungsformen finanziert werden.
Die Integrierte Versorgung (IV)
Die Ansicht Schmidts, man habe mit der IV ins Schwarze getroffen, teilen zwar nicht alle gesundheitspolitischen Beobachter. Immerhin nehmen Einzelverträge mit Leistungsanbietern oder Anbietergemeinschaften seit letztem Jahr jedoch stetig zu. So wurden Schmidt zufolge bis Ende 2004 342 Verträge nach § 140d SGB V abgeschlossen, durch die Haus- und Fachärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen sowie nicht-ärztliche Leistungsanbieter wie Apotheken, Krankengymnasten oder Psychologen stärker miteinander vernetzt werden sollen. 157 Millionen Euro wurden nach vorläufigen GKV-Rechnungsergebnissen für die Integrationsverträge ausgegeben - bis zu einem Prozent der Honorarsumme für Vertragsärzte und Krankenhausvergütung stehen in den Jahren von 2004 bis 2006 als Anschubfinanzierung zur Verfügung. 2004 waren dies etwa 680 Millionen Euro, die finanziellen Spielräume sind also noch nicht ausgeschöpft.
Strukturierte Behandlungsprogramme
1,3 Millionen chronisch kranke Versicherte haben sich bis Januar 2005 in die so genannten Disease-Management-Programme (DMPs) eingeschrieben, 3275 Einzelprogramme der Krankenkassen haben sich zum Ziel gesetzt, Patienten koordinierter und zentrierter zu behandeln. DMPs werden bislang für Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, solche mit koronarer Herzkrankheit, Brustkrebspatienten und künftig auch für Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Lungenkrankheit angeboten. Ob sich die mehr als eine Millionen Patienten aus Hoffnung auf eine bessere Behandlung oder wegen der damit verbundenen Boni der Krankenkassen in die Programme eingeschrieben haben, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Ebenso wie es offen bleiben wird, ob das Interesse der Kassen an DMP-Patienten ausschließlich finanzielle Gründe hat - die Kassen bekommen für jeden eingeschriebenen Versicherten Geld aus dem Risikostrukturausgleich der Krankenkassen.