War die Durchführung eines Qualitätsmanagements (QM) lange Zeit nur aus dem stationären Bereich bekannt, so hat sich dies spätestens mit dem Inkrafttreten des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 geändert: Seitdem, so ist es in § 135a SGB V festgelegt, müssen auch niedergelassene Ärzte ein QM einführen und weiterentwickeln.
Bis wann ein internes QM zu installieren ist und welchen Anforderungen es entsprechen soll, ließ der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lange Zeit offen. Doch die längste Zeit haben die Hersteller der inzwischen vielfältigen QM-Systeme auf konkrete Angaben gewartet: "Die Richtlinie des Bundesausschusses ist zum Ende des 2. Quartals diesen Jahres zu erwarten", so G-BA-Sprecherin Caroline Mohr gegenüber dem DocCheck Newsletter.Die Richtlinie wird dem G-BA zufolge jedoch keine bestimmte Empfehlung für ein bestimmtes QM abgeben, sondern lediglich gewisse Parameter definieren, die ein internes QM enthalten soll. "Wahrscheinlich ist, dass viele der QM-Hersteller Nachbesserungen vornehmen müssen, weil sie die Systeme vorschnell auf den Markt gebracht haben", fügt Mohr hinzu. Prof. Dr. med. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des Göttinger Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung, ist anderer Meinung. Als Mitentwickler des "Europäischen Praxisassessment", kurz EPA genannt, ist er von diesem System überzeugt: "Wir müssen nicht nachbessern, weil wir schon jetzt mit unserem Qualitätsmanagement alle Kriterien erfüllen."
Analyse von Stärken und Schwächen
EPA bildet anhand von Indikatoren ab, ob und inwieweit ein Praxisteam bestimmte Anforderungen an eine gut geführte Hausarztpraxis erfüllt. Für das Assessment werden im Vorfeld einer fünf bis sechsstündigen Praxisbegehung Patienten und das Praxisteam anonym zu ausgesuchten Themen befragt. Die Praxisbegehung selbst, zu welcher der Visitor die ausgewerteten Daten der Befragung bereits mitbringt, besteht aus einem kurzen Rundgang durch die Praxisräume, einem Interview des Arztes und einer Sitzung mit dem Praxisteam. Auf der Sitzung werden Stärken und Schwächen analysiert und die Praxis mithilfe einer speziellen Datenbank, dem Visotool, mit anderen EPA-Praxen verglichen. Das Prinzip des Europäischen Qualitätsmanagements EPA überzeugte auch die Bertelsmann-Stiftung: das am niederländischen "Visit in Practice" orientierte System zur Qualitätsförderung in der Allgemeinmedizin sei nicht nur für die große Mehrheit der Praxen gut geeignet, berichtet EPA-Projektleiter Eckhard Volbracht. "EPA wird außerdem einem hohen wissenschaftlichen Anspruch gerecht." Grund für die Stiftung, das QM für die Dauer von vier Jahren finanziell zu fördern: In Kooperation mit der "European Task Force on Practice Assessment" (TOPAS-Europe e.V.) unterstützte die Stiftung die Einführung des Systems im Rahmen eines Modellprojekts von September 2003 bis Mai 2004 in 270 Hausarztpraxen aus neun europäischen Ländern, darunter 52 Praxen aus ganz Deutschland. Vor einem Monat wurden die Ergebnisse des internationalen Modellprojektes in Berlin vorgestellt. Es zeigte sich, dass die Zufriedenheit der deutschen Patienten mit ihren Ärzten zwar sehr hoch lag. Weniger zufrieden waren die Patienten und auch die Ärzte in Deutschland jedoch mit der Organisation der Praxis.
Welches System ist zukunftsfähig?
Szecsenyi, der das Projekt von deutscher Seite aus betreut hat, hält EPA im Gegensatz zu anderen QM-Systemen wie das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das der Kooperation für Transparenz und Qualität (KTQ) oder das der European Foundation for Quality Management (EFQM) für das am Erfolg versprechendste. "Es wird nur das geprüft, was wirklich verbesserungsbedürftig ist", sagt Szecsenyi. Deshalb reiche auch eine Einmalbegehung aus, um die Qualität der Praxisorganisation zu überprüfen. Die fortlaufende Qualitätsentwicklung, die das GMG forderte, werde zudem dadurch erfüllt, dass die Praxen nach der Visitation drei Jahre lang kostenlosen Zugang zu der EPA-Datenbank haben. Welches der an die zehn verschiedenen QM-Systeme zukunftsfähig ist und die Kriterien des G-BA erfüllen wird, bleibt abzuwarten. Wer sich bereits im Vorfeld des G-BA Entschlusses über Qualitätsmanagement im Allgemeinen und EPA im Besonderen informieren möchte, findet auf der Seite der "Stiftung Praxistest e.V." nützliche Hinweise.