Mittwoch Vormittag kamen meine seit April investigativ bestens geschulten Mitarbeiter einem höchst interessanten Phänomen auf die Spur:
Seit neuestem sind für Knappschaftsversicherte sämtliche Rabattvertragsartikel der Fa. 1A Pharma von der Zuzahlung befreit.
Ein Anruf bei unserer Softwarefirma stellte schnell klar, dass es sich hierbei nicht um einen Programmierungsfehler handelte.
Also bei der Krankenkasse nachgefragt, ob wir irgendwas verpasst haben..
Zum Glück tagte bei der Knappschaft in Bochum wohl gerade das „Kompetenzteam“(lt. zuständigem Sachbearbeiter eine hochkarätig besetzte Runde aus Ärzten, Apothekern und Krankenkassenvertretern,die die aktuellen Umsetzungsprobleme der Rabattverträge erörtern), mit dem wir umgehend verbunden wurden. Unsere bescheidene Nachfrage nach der Rechtmäßigkeit der Zuzahlungsbefreiung löste nach kurzer Simulation des Sachverhaltes am „Kompetenzcomputer“ der Knappschaft heillose Verwirrung aus und sorgte für eine sofortige Umstellung der Tagesordnung.. Niemand der Anwesenden konnte uns erklären, warum die Patienten in diesem Fall keine Zuzahlung leisten müssen, niemand war bereit uns schriftlich zuzusagen, dass uns keine Kürzungen wg. „der Patient war nicht befreit“ drohen, gleichwohl wurden wir angewiesen genau so zu verfahren, wie die EDV es vorgibt.
Meine Mitarbeiterin hat sich den Namen des „Kompetenzteamvorsitzenden“ extra noch mal buchstabieren lassen und ihm einen persönlichen Besuch im Falle einer Retaxierung angedroht, was dieser ganz lustig fand – wir aus leidvoller Erfahrung mit Rezeptprüfstellen in letzter Zeit aber überhaupt nicht mehr, denn in der Regel wollen zuständige Sachbearbeiter im Falle eine nachträglichen Retaxierung nichts mehr von ihren zuvor mündlich gegebenen Zusagen wissen...
Wir haben zur Sicherheit ein eineinhalbseitiges Gedächtnisprotokoll verfasst und erwägen für die Zukunft ernsthaft Telefongespräche mit Krankenkassen mitschneiden zu lassen..