In Deutschland stehen Medikationspläne derzeit hoch im Kurs – bei der Ausführung hapert es aber noch: Eine Studie zeigt, dass häufig falsche Angaben gemacht werden oder wichtige Informationen fehlen. Experten fordern nun bundeseinheitliche Standards.
Laut E-Health-Gesetz haben Patienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, seit Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Ärzte erstellen das Dokument, während Apotheker lediglich Aktualisierungen vornehmen. Isabel Waltering und Professor Dr. Georg Hempel von der Universität Münster nahmen zusammen mit Dr. Oliver Schwalbe von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Medikationspläne unter ihre Lupe. Ein Großteil aller Dokumente entsprach nicht den bundeseinheitlichen Vorgaben, wurde aber vor den neuen Regelungen erstellt.
Im Rahmen ihrer Querschnittstudie werteten Kollegen Daten von 500 Patienten aus. An dem Projekt nahmen 127 Apotheker teil, die sich gerade in der Ausbildung zum AMTS-Manager befanden. Im Rahmen einer Brown-Bag-Analyse glichen sie aktuelle Pharmakotherapien mit dem Medikationsplan ab. Ihr Ergebnis überraschte: Keiner der 399 untersuchten Zusammenstellungen entsprach in allen Punkten den bundeseinheitlichen Vorgaben. Waltering, Schwalbe und Hempel zufolge nannten Ärzte bei 33,8 Prozent aller Präparate den Namen des Fertigarzneimittels. Hier waren 41 Prozent aller Angaben falsch. Oft wurden Wirkstoff- und Präparatenamen parallel aufgeführt. Angaben zur Dosierung fehlten bei 34,6 Prozent aller Arzneimittel sowie bei 80,2 Prozent aller Arzneiformen. Im Rahmen von ARMIN, der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen, Wirkstoffe zu rezeptieren. Doch zurück zur Studie. Ärzte hatten bei 95,2 Prozent aller Medikamente keine Indikation und bei 96,7 Prozent keinen Einnahmehinweis hinterlegt.
Im Schnitt hatten Ärzte die Medikationspläne vor 4,5 Monaten ausgestellt beziehungsweise aktualisiert – mit einer Spannbreite von null bis zwölf Monaten. Mit zunehmendem Alter der Zusammenstellung stieg wenig überraschend auch die Zahl an Fehlern.Das kann mehrere Gründe haben: Ärzte ändern die Pharmakotherapie oder Patienten erwerben selbst OTCs. Das wird wahrscheinlicher, je älter der Plan ist.
Grund genug für Apotheker, aktuelle Medikationspläne nach bundeseinheitlichem Standard zu fordern. Dabei sind Ärzte und Apotheker gleichermaßen in der Pflicht. Informationen zu OTCs oder Nahrungsergänzungsmitteln landen nicht unbedingt beim Mediziner. Über leicht zu bedienende Softwarelösungen lässt sich diese Vernetzung auch im Alltag regelmäßig umsetzen. Ziel sei, Zusammenstellungen einmal pro Quartal zu aktualisieren, so die Autoren.