Dass in der Schweiz auch vernünftige Urteile gefällt werden, zeigt heute das Bundesgericht. Es geht um die Umgehung des Selbstdispensations-Verbotes einiger Ärzte, die den Patienten die Medikamente via die Versandapotheke “Zur Rose” gleich nach Hause liefern lassen und für die “Vermittlung” der Patienten Geld kassieren - ich habe darüber berichtet im Post Diese Rose stinkt!
Das Bundesgericht bestätigt, dass es sich dabei um illegale Praktiken handelt. In Zukunft darf ein Arzt nur noch dann dem Patienten die Medikamente verkaufen (direkt via Selbstdispensation oder indirekt via Versand zur Rose), wenn er auch eine kantonale Bewilligung zur Selbstdispensation hat. Das ist also vor allem für die Kantone wichtig, wo die Selbstdispensation nicht oder nur teilweise erlaubt ist.
Die pharmasuisse (der Dachverband der Schweizer Apotheker) schreibt dazu:
Die Wahlfreiheit der Patienten muss gewährleistet sein. Deshalb hat auch der Nationalrat anlässlich der Heilmittelgesetzrevision grossmehrheitlich entschieden, dass der Patient Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts hat, dies auch dann, wenn der Arzt selber Medikamente abgeben darf. Es geht nicht an, dass Ärzte den Patienten gegen Entgelt die eigene Versandapotheke empfehlen und ihre Vorteile und Interessen gegenüber dem Patienten nicht offenlegen.
Trotz der Monopolstellung des Arztes bei der Verschreibung von Arzneimitteln wird dieser nicht vom Korruptionsstrafrecht erfasst. Sein Verhalten fällt bisher nicht unter den Tatbestand der Privatbestechung.
Dass das mit der Wahlfreiheit ein echtes Problem ist, zeigt zum Beispiel der facebook-Beitrag derApotheke Schaffhauserplatz (in Zürich):
Nicht einmal unserer Lehrtochter, die sich klar als angehende Pharma-Assistentin zu erkennen gibt, händigt ihr Arzt ein Rezept aus. Sie müsse die Medikamente in der Praxis kaufen, es sei schon alles parat. Das sind die üblen Auswüchse der Selbstdispensation.
Dagegen hilft das Urteil oben nicht – aber es zeigt, auf welcher Seite das Problem liegt, wenn die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und selbstdispensierenden Ärzten so … schwierig wird. Und darum hoffe ich darauf, dass im neuen Heilmittelgesetz dann festgehalten wird, dass jeder Patient ein Recht auf ein (in die Hand gedrücktes) Rezept hat – dann kann er nämlich wirklich selber entscheiden, wo und wie er das einlösen will !