An Legierungen mit Quecksilber im Dentalbereich scheiden sich die Geister. Ein europäischer Kompromiss sieht jetzt vor, bei schwangeren Frauen und bei Kindern auf Amalgam zu verzichten. Zahnärzte argumentieren mit der schlechteren Haltbarkeit von Alternativen aus Keramik oder Gold.
Noch immer sind quecksilberhaltige Füllungen in aller Munde. „Ich versuche, es so weit wie möglich zu umgehen“, schreibt ein Zahnarzt auf der Diskussionsplattform Reddit. „Ich selbst würde gerne komplett auf Amalgam verzichten. Aber der gesetzlich versicherte Patient hat ein Anrecht auf eine ausreichende, wirtschaftliche, zweckmäßige und nachhaltige Versorgung.“ Bei großen Kavitäten kämen Komposit, Amalgam oder Keramik infrage. „Wenn der Patient jetzt noch auf seine Regelversorgung besteht, dann erfülle ich ihm seinen Wunsch“, so der Kollege weiter. Jetzt haben sich Europapolitiker zu einem halbseidenen Kompromiss durchgerungen.
Sie haben sich darauf verständigt, dass Zahnärzte ab 1. Juli 2018 Amalgam bei schwangeren und stillenden Frauen sowie bei Kindern unter 15 Jahren nur noch in „absoluten Ausnahmefällen“ verwenden dürfen. Über den Rat erreichten die EU-Mitgliedsstaaten, Amalgam als Füllmaterial bis 2022 nicht generell zu verbieten. Sie argumentieren vor allem mit der Versorgungssicherheit. Im Jahr 2020 will die Kommission eine neue Überprüfung starten, um zu sehen, ob ein Ausstieg bis 2030 möglich ist. Stefan Eck, Chefunterhändler des EU-Parlaments, kritisierte, Deutschland habe eher Wirtschaftsinteressen als Patienteninteressen vertreten. Zahnärzte hatten sich ebenfalls gegen ein Verbot ausgesprochen. Sie argumentierten mit der schlechteren Haltbarkeit von Alternativen aus Keramik oder Gold.
Zu gesundheitlichen Fragen äußerte sich niemand. Vielmehr ging es um die Ratifizierung des sogenannten Minamata-Übereinkommens. Dieser völkerrechtliche Vertrag, besser bekannt als „Quecksilber-Konvention“, sieht vor, Emissionen weltweit einzudämmen. Schätzungen zufolge werden europaweit bis zu 75 Tonnen des Schwermetalls in der Zahnmedizin eingesetzt. Füllungen gelten als größter Eintrittspfad in die Umwelt. Zahnarztpraxen müssen bis 2019 beziehungsweise 2021 hocheffiziente Amalgamabscheider einbauen. Die Entsorgung läuft über zertifizierte Unternehmen. Ab 2019 dürfen sie nur noch Amalgam in verkapselter Form verwenden. Darüber hinaus muss die Europäische Kommission in Erfahrung bringen, ob Feuerbestattungen gesetzlich stärker als bislang reguliert werden sollten. Nicht alle Mitgliedsstaaten sind hier mit modernster Technik am Start.