Weniger als die Hälfte aller 879 Planungsbezirke für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland weisen bei Hausärztinnen/Hausärzten einen Versorgungsgrad von 110 Prozent und mehr auf. Ab einem Wert von 110 Prozent gilt ein Planungsbezirk als überversorgt. Eine Region gilt zu 100 Prozent mit hausärztlichen Einrichtungen versorgt, wenn rein rechnerisch ein Hausarzt auf 1.671 Einwohner kommt.
Aber sind Hausärztinnen und Hausärzte tatsächlich über 24-Stunden an 365 Tagen pro Jahr einsatzbereit? Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) in einer aktuellen Auswertung des Versorgungsatlas ermittelt.
Das ZI als Ableger der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat in mühevoller Kleinarbeit einen aktuellen Haus- und Facharzt-Versorgungsatlas erstellt. Die Annahme einer betriebs- und volkswirtschaftlich völlig abwegigen Planungs-Hypothese, dass ein Wert von 110 Prozent in einem Planungsbezirk bereits die Überversorgung belegen könne, ist allerdings völlig absurd: Kein Betrieb, kein Dienstleister und kein Krankenhaus in Deutschland könnten nach betriebswirtschaftlichen Regeln mit 110 Prozent Personaleinsatz zuverlässig planen. Innerhalb eines Rechnungsjahres könnten wegen Urlaub, Krankheit, REHA, Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Arbeitsbefreiungen bei Kinderkrankheiten, Fort- und Weiterbildung, Schulung bzw. tariflichen Arbeitsbefreiungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsaufträge und Dienstleistungen gar nicht vollständig erfüllt werden. Auch selbstständige Hausärzte/-innen, um die es dem ZI ging, machen zusätzliche Nacht- und Bereitschaftsdienste, versorgen zusätzlich Notfälle, brauchen Erholungsurlaub, müssen sich pflichtgemäß fort- und weiterbilden, werden auch mal krank, ziehen um, heiraten, kriegen Kinder, gehen in Mutterschutz und nehmen Erziehungs-Auszeiten, müssen zu Beerdigungen, zum Steuerberater, zum Finanzamt, zur MEDICA und zur Autowerkstatt. Für das laufende Jahr 2015 werden je nach Bundesland zwischen 252 und 254 (253) Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche berechnet. Zieht man davon 27 Arbeitstage für den Erholungsurlaub ab; dazu 12 Tage für Fortbildungen; 12 Tage für Nacht-, Not- und Bereitschaftsdienste; weitere 7 Tage anteilig für Krankheit, Kinder kriegen, Mutterschutz und REHA, kommt man auf nur noch 195 Arbeitstage pro Jahr. Damit wird belegt, dass erst ab einem Versorgungsgrad von 130 Prozent (129,74%) die notwendigen 100 Prozent an hausärztlich-personellen Einsatz- und Versorgungsleistungen erbracht werden können. Alles andere wäre betriebswirtschaftlich gesehen eine geradezu grandiose Milchmädchenrechnung.
Bildquelle (Außenseite): Damian Gadal, flickr / CC by