Heute war wieder eine da… Eine 22-jährige Patientin mit Übelkeit. Wegen eines Notfalls musste sie eine Weile warten. Als ich mich für die Verzögerung entschuldigte, wollte sie wissen: „Was war denn da los? Was hatte die Frau denn?“
Natürlich konnte ich ihr das nicht genau sagen – ärztliche Schweigepflicht. Ich konnte sie nur beruhigen, dass alles nicht so schlimm war.
„Die Frau“ war etwa eine Stunde vorher in die Praxis gekommen, um ein Rezept abzuholen und hatte dabei im Nebensatz erwähnt, dass sie seit der Nacht so ein Ziehen in der Brust verspürt hatte.
Die aufmerksame MTA hatte das mitbekommen und die Patientin umgehend in die Sprechstunde eingeschoben und erstmal ein EKG geschrieben.
Nun kam eins zum anderen. Das EKG war verändert, die Brustschmerzen besserten sich unter Nitrospray. In anderen Worten, ein Herzinfarkt konnte nicht ausgeschlossen werden. Der ernsthafte Verdacht auf einen Herzinfarkt löst eine ganze Lawine von Ereignissen aus, eines davon ist, dass ich als Hausarzt den Rettungsdienst einschließlich eines Notarztes hinzuziehen muss, der die Patientin in die nächste Klinik mit Chest Pain Unit oder Herzkatheterlabor bringen kann.
Unbegleitet sollte man einen solchen Patienten auf keinen Fall in die Klinik fahren lassen und begleiten kann ich ihn bei laufender Sprechstunde auch schlecht.
Je nach Lage der Praxis hat man dann in 5-10 Minuten die Praxis voller buntgekleideter Menschen, dem Notarzt und mehreren Rettungssanitätern. Für den betroffenen Patienten ist das ein großer Schreck und sehr beängstigend, man muss ihn beruhigen und alles erklären. Für den Rest der wartenden Patienten, alle Passanten und Nachbarn ist das offensichtlich allerbeste Unterhaltung, Martinshörner und Blaulicht aus nächster Nähe zu erleben.
Manchmal geht es nicht anders, man braucht auch in der Arztpraxis einen Notarzt. Schlimme Notfälle und Wiederbelebungen sind aber in der Hausarztpraxis eher selten.
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