Ein Mann ruft in der Apotheke an, um seine Medikamente des Dauerrezepts zu bestellen. Darunter ist auch ein Medikament, das wir noch nicht auf Lager haben – weshalb man ihm sagt, er kann es am nächsten Morgen nach Bestelleingang abholen.
Dummerweise stellt sich dann beim Bestellen heraus, dass das Produkt momentan nicht lieferbar ist. Man schafft es von woanders welche kommen zu lassen – nur dauert das einen Tag länger. Deshalb ruft die Pharmaassistentin (PA) ihn an – auf die im Dossier festgehaltene Telefonnummer. Eine Frau nimmt ab.
Wegen des Patientengeheimnisses ist meine PA vorsichtig und fragt erst einmal nach, ob der Mann selber da ist. Die Frau antwortet: „Wir sind im Moment nicht zusammen.“
Deshalb verabschiedet sich die Kollegin und schreibt Folgendes auf den Bestellzettel: „Medikament kommt später von xxx, da nicht lieferbar. Versucht anzurufen, nicht erreicht. Nummer im Dossier von Ex-Frau?“ Aus Gründen des Patientengeheimnisses soll ja auch eine solch einfache Info, wie die Nicht-Lieferbarkeit eines Medikamentes, nicht an andere als die betroffene Person weitergegeben werden.
Der Mann kommt dann tatsächlich am anderen Morgen und ist sehr verwundert, als man ihn nach seiner aktuellen Nummer fragt.
Es war dann offenbar doch nicht die Ex-Frau, sondern die immer noch aktuelle Frau. Sie hat mit ihrem „nicht zusammen“ wirklich nur gemeint, dass er momentan nicht anwesend ist. Hoppala.
Zumindest hat er es mit Humor genommen und amüsiert sich, indem er uns Grüße von seiner Ex-Frau ausrichtet.