Steuerrechtliche Regelungen können für Ärzte und Heilberufler, die im deutschen Steuerrecht nicht gerade ihr neues Hobby entdeckt haben, ziemlich undurchsichtig sein.
Auch das Internet hilft nicht immer weiter, wenn man gar nicht weiß, wonach man suchen und worauf man achten sollte. Geht es Ihnen auch so?
Ich habe Ihnen hier kurz zusammengefasst, was Sie wirklich über das Steuerrecht für Ärzte wissen müssen, welche Informationen Sie benötigen und an wen Sie sich wenden können.
1. Sind Sie selbstständig, angestellt oder gewerblich tätig?
Das ist die erste Frage, die Sie beantworten sollten. Bei vielen Ärzten ist das eindeutig, wenn zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse parallel ausgeführt werden oder Sie Zusatztätigkeiten nachgehen, kann es schon mal zu Missverständnissen kommen.
Handelt es sich bei Ihrem Beruf um eine entfernte medizinische Tätigkeit? Dann sind Sie möglicherweise gewerblich tätig. Klären Sie dies mit dem Finanzamt.
Haben Sie eine eigene Praxis? Dann sind Sie selbstständig und Ihre Einkünfte werden durch den persönlichen Steuersatz versteuert.
Sind Sie angestellter Arzt? Erfüllt Ihre Beschäftigung die Bedingungen eines Angestelltenverhältnisses, werden Ihre Einkünfte mit der Lohnversteuerung besteuert.
Haben Sie eine eigene Praxis und sind angestellt (zum Beispiel im Krankenhaus)? Dann müssen Sie vermutlich eine getrennte Gewinnermittlung vornehmen und Ihre Einkünfte werden getrennt werden sowohl durch den persönlichen Steuersatz als auch durch Lohnversteuerung besteuert.
Führen Sie nebenberufliche Zusatztätigkeiten aus? Dann müssen Sie eventuell dafür auch eine separate Gewinnermittlung erstellen und unterliegen dem persönlichen Steuersatz und/oder der Lohnversteuerung.
Je nachdem, welcher Art der Versteuerung Sie unterliegen, haben Sie unterschiedliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, dem Abzug von Kosten und der Aufzeichnung.
2. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig?
Bestimmte privat gezahlte Leistungen, bei denen nicht das kurative Ziel im Vordergrund steht, und nebenberufliche Zusatztätigkeiten wie das Halten von Vorträgen, das Erstellen von Gutachten usw. unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Überprüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie in Frage kommt oder ob Sie lieber den Vorsteuerabzug nutzen wollen.
Werden Sie umsatzsteuerpflichtig, beachten Sie die Fristen und Vorgaben der Umsatzsteuervoranmeldung.
3. Was können Sie alles von den Steuern absetzen?
Ob das Finanzamt bestimmte Ausgaben als abzugsfähig anerkennt, hängt natürlich auch von Ihrem individuellen Fall ab. Grundsätzlich können folgende Kosten aber abgesetzt werden:
Praxisausstattung über Abschreibung
Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung
Fahrtkosten
Ausgaben der Berufshaftpflichtversicherung
Fortbildungskosten
Kosten für ein Arbeitszimmer
Einrichtung für die Praxis
Vorauszahlungen der privaten Krankenversicherung
Wann und wie Sie diese Ausgaben absetzen können und detaillierte Informationen zu den verschiedenen Besteuerungsarten sowie zur Kleinunternehmerregelung und dem Vorsteuerabzug finden Sie in unserem kostenlosen E-Book zum Download.
Konnte ich Ihnen damit weiterhelfen? Haben Sie noch Fragen an mich? Schreiben Sie sie gerne in die Kommentare.