Die Krankenkasse schickt mir einen Brief im furchtbarsten Beamtendeutsch, worin sinngemäss steht:
Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die gemäss der Mittel-und Gegenstände-Liste (MiGeL) abgegolten werden – sie sind aber auch auf der Liste 20, 21 (oder so etwas) und deshalb in der Pauschale enthalten, die das Altersheim von der Krankenkasse bekommt
… Und dass deshalb die Apotheke von der Krankenkasse in diesem Fall kein Geld für die Abgabe dieses Mittels auf Rezept für Herrn Meier S. bekomme. Danke für die Kenntnissnahme. Tschüss.
Was? Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich endlich das: Der Patient, Herr Meier S. wohnt im Altersheim und sollte alles via/über Altersheim beziehen, was dann in Form einer festen Pauschale abgegolten wird.
Das hat er aber nicht. Er war hier in der Apotheke mit gültigem aktuellem Rezept vom Arzt und aktueller Krankenkassenkarte.
Und ich soll jetzt wissen (wahrscheinlich anhand der Adresse, die auf der Karte gespeichert ist), dass diese Hausnummer ein Altersheim ist?!?
Entweder ich mache eine Liste aller Altersheime in der Umgebung oder der Schweiz, oder vielleicht sollte ich anfangen jeden ab einem gewissen Verdachtsalter zu fragen: „Entschuldigen Sie, wohnen Sie schon im Altersheim, denn dann kann ich Ihnen das nicht geben … ??“
Gaht’s no?!?
(Natürlich werde ich mich dagegen wehren – So was fangen wir gar nicht erst an!)