Notiz vom Vortag: 'Der Arzt hat Coversum verschrieben. Haben Herrn Unsicher das Generikum angeboten. Der hat gesagt, wir sollen erst beim Arzt anrufen, ob das für ihn ok ist.'
Oh, *Seufz*. Ich darf als Apothekerin in der Schweiz Medikamente durch ihre Generika ersetzen. Dafür brauche ICH nicht die Einwilligung vom Arzt – nur das Einverständnis des Patienten. Der Arzt kann – wenn er einen Ersatz absolut ausschliessen möchte auf das Rezept schreiben: „Sic!“ oder „aus medizinischen Gründen nicht substituieren!“. Ich brauche ihm also deswegen nicht anzurufen. Aber … wenn der Patient das will …
„Hallo hier ist Pharmama aus der Apotheke. Ich habe eine Frage an den Arzt. Er hat Herrn … Coversum verschrieben. Herr Unsicher will wissen, ob das auch für den Arzt okay ist, dass wir das mit dem Generikum austauschen.“
Praxisassistentin: „Wirklich? Das wird ihn nerven.“
Pharmama: „Kann ich mir vorstellen. Es war der ausdrückliche Wunsch von Herrn Unsicher dass wir nachfragen.“
Praxisassistentin: „Na dann. Moment. …
Er sagt, sie dürfen das jederzeit austauschen. Nachfragen ist nicht nötig.“
Pharmama: „Ich weiss. Bitte Entschuldigen sie die Störung!“
Nun, zumindest wird der Arzt, falls der Patient auf die Idee kommt nachzufragen, ob sie wirklich von uns angefragt wurden, positiv darauf antworten.
Zumindest in dem Sinn, dass wir angefragt haben …