„April, April“ – ab 01.04.2017 gilt die neue Psychotherapie-Richtlinie und konfrontiert alle vertragsärztlich niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit diversen Neuerungen. Aufgrund der Trockenheit der Materie, haben wir alles Wichtige mündlich im PsychCast für euch zusammengefasst.
Die Richtlinie zur Durchführung von Psychotherapie wurde grundlegend überarbeitet und die neue Version entfaltet im April ihre Wirkung. Sie dient immer schon als Grundlage für Vereinbarungen zur ordnungsgemäßen Durchführung von Psychotherapie in der Vertragsärztlichen Versorgung.
Wir haben in der PsychCast Folge 41 bis auf wenige Ausnahmen versucht, neutral darzustellen, was sich ändern wird. Wir verraten nicht, was Jans psychotherapeutisch tätige Nachbarin meinte, als sie sagte: „Ab 01. April wird hier alles viel schlechter ...“, sondern möchten von euch wissen, was ihr von den Neuerungen haltet. Bitte hört dazu mal rein, wir haben uns Mühe gegeben, alles in gut 20 Minuten zu besprechen – und nicht zu kritisieren oder einzuordnen.
Die wichtigen Dinge auf einen Blick
Hier kommen schlagwortartig die wichtigsten Neuheiten zum 01. April:
Zur kompletten Sendung mit weiteren Details geht’s hier.
Sonstige Links:
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV)
Alles über die neue psychotherapeutische Versorgung bei der KBV
Die neuen Formulare (PTV)
Psychotherapie-Richtlinie (Version 2017) im Original beim Gemeinsamen Bundesausschuss
In einer vorherigen Version dieses Textes hieß es, die telefonische Erreichbarkeit sei Pflicht für 100 Minuten bei einem ganzen und für 50 Minuten bei einem halben Sitz. Diesen Fehler haben wir nun dank eines Leserkommentares korrigieren können.
Die Sprechstundendauer von maximal 150 Minuten pro Jahr und Patient wurde dank eines Kommentares ebenfalls korrigiert.