Manchmal bekomme ich wütende Anrufe von Mandanten, die mir dann „vorschlagen“ den Richter von dem Verfahren auszuschließen. Die Begründung lautet meist, dass „die da oben“ ja keine Ahnung von Medizin hätten.
Ja, ist meist auch so. Wir sind eben Juristen und keine Mediziner. Natürlich haben wir mittlerweile das - ich nenn es immer - gefährliche Halbwissen, aber Mediziner werden wir nicht mehr. Müssen wir auch nicht.
Viel interessanter finde ich, dass in einem Sozialverfahren, also bei Abrechnungsstreitigkeiten, immer zwei ehrenamtliche Richter bei der Verhandlung dabei sind. Und da kann jeder sitzen. Meistens Menschen, die mit großen fragenden Augen da sitzen und keinen Mucks von sich geben, ganz selten (bisher einmal gehabt) ist mal einer Mediziner.
Das interessante daran ist, dass gemäß § 12 Abs. 1 SGG jede Kammer des Sozialgerichts in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern tätig wird. Das heißt hier herrscht Gleichberechtigung. Schöne Idee, aber bei Sachverhalten, in denen geklärt werden soll ob nun eine Mehrfragmentfraktur oder eine Mehrfachfraktur vorlag, bringt das auch nichts in sechs fragende Augen zu sehen als nur in zwei…