Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und wie die anderen Versicherungen auch, eine Pflichtversicherung. Alle, die krankenversichert sind, müssen auch pflegeversichert sein, um im Alter eine adäquate Versorgung sicherzustellen. Die Pflegeversicherung wurde seit ihrer Einführung im Jahre 2005 mehrfach reformiert und seit dem 1. Januar 2017 zahlen alle Versicherten, die Kinder haben, 2,55 % und alle, die keine Kinder haben, 2,8 % in die Pflegeversicherung ein. Wie hoch die Zahlungen im Pflegefall sind, das richtet sich immer nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Eine Pflichtversicherung mit Lücken
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist so etwas wie eine Teilkaskoversicherung, denn das, was die Versicherung im Pflegefall zahlt, reicht bei Weitem nicht aus, um die hohen Kosten abzudecken. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, neben der Pflichtversicherung noch eine private Pflegeversicherung abzuschließen, die die Lücken füllt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung unterscheiden sich nach den fünf Pflegegraden und die Änderungen zu Beginn dieses Jahres beziehen jetzt auch erstmals Menschen, die unter Demenz leiden, explizit mit ein.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Unterschieden werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aber nicht alleine durch die Pflegestufen, sondern auch nach häuslicher und stationärer Pflege. Bei allen, die in einem Heim gepflegt werden, beginnen die monatlichen Sätze bei 770,- Euro für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2. Das ist sehr viel weniger, als vor dem 1. Januar 2017 bezahlt wurde, denn nach der alten Regelung bekamen Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 1064 Euro pro Monat. Aktuell liegt der Höchstsatz bei 2005 Euro für den Pflegegrad 5, allerdings gilt das nur für die reinen Pflegeleistungen, für die Unterkunft und die Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst aufkommen. Wenn die Rente nicht ausreicht, dann müssen die Kinder einspringen und im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts für die Pflege der Eltern bezahlen. Sollten die Kinder nicht in der Lage sein, für die Kosten aufzukommen, dann zahlt das Sozialamt.
Die häusliche Pflege
Die meisten Senioren in Deutschland werden zu Hause von den Angehörigen gepflegt und bei dieser häuslichen Pflege gibt es einige Besonderheiten. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ist, das hängt bei der häuslichen Pflege immer davon ab, ob sich ein professioneller Pflegedienst oder ob sich die Angehörigen selbst um die Pflege kümmern. Übernimmt ein Pflegedienst die Betreuung, dann zahlt die Pflegeversicherung sogenannte Pflegesachleistungen, wie hoch diese Leistungen jedoch ausfallen, das hängt wiederum vom jeweiligen Pflegegrad ab. Der Zuschuss wird direkt an den Pflegedienst überwiesen, die Angehörigen bekommen das Pflegegeld, dessen Höhe ebenfalls vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. In diesem Fall haben sich die Leistungen verbessert, denn während vor der jüngsten Reform der Höchstsatz bei 728,- Euro lag, werden jetzt 901,- Euro bezahlt.
Wer legt die Pflegegrade fest?
Wer welche Pflege in welcher Form benötigt, darüber entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK. Bevor aber Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden können, wird eine sogenannte „Pflegebegutachtung“ durchgeführt. Bei dieser Begutachtung wird vor allen Dingen darauf geachtet, wie viel Hilfe der Antragsteller im alltäglichen Leben benötigt. Für die Feststellung wird der Versicherte von einem Gutachter besucht, der daraufhin die Einstufung in einen der Pflegegrade sowie die Art der Pflege empfiehlt. Anschließend legt dann die Kasse den Pflegegrad fest und informiert den Versicherten. Dieser Vorgang muss innerhalb von fünf Wochen abgeschlossen sein, falls es sich aber um einen dringenden Fall handelt, dann sind kurze Fristen zwischen ein bis zwei Wochen vorgesehen. Es ist immer sinnvoll, eine hohe Einstufung anzustreben, da die Höhe der Leistungen, die gezahlt werden, stark variiert und falsche Eitelkeit kann in diesem Fall eine angemessene Pflegeleistung gefährden.
Da die Pflegeversicherung nur einen relativ kleinen Teil der Kosten übernimmt, ist es immer besser, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen, um im Alter auch gut versorgt zu sein.