Wieder ein Lebenswerk zerstört: Im Münchener Westen schließt Apothekenleiter Robert S. seine Betriebsstätte. Jahrelang schrieb er schwarze Zahlen. Doch eine Großbaustelle vor der Tür ließ Kunden fernbleiben. Auch in Stuttgart sind zuletzt zwei Kollegen an Dauerbaustellen ökonomisch zerbrochen: Bauzäune, keine Parkplätze, keine Fußgängerwege, keine Haltestellen. Und plötzlich sehen sich Verbraucher nach Alternativen um.
Bauvorhaben kommen nicht über Nacht
Hier handelt es sich keineswegs um Einzelfälle. Viele Gebäude stammen aus den Jahren 1950 bis 1980 und haben ihre Lebenszeit überschritten. Marode, jahrzehntealte Installationen müssen ebenfalls ersetzt werden. Und der Bedarf an Wohnraum wächst ebenfalls. Dabei können Chefs keineswegs behaupten, von größeren Arbeiten überrascht zu werden. Bei Infrastrukturmaßnahmen muss in Deutschland ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Anlieger können Dokumente einsehen und ggf. ihren Einspruch geltend machen. Wer regelmäßig nachfragt und gute Kontakte zur Verwaltung pflegt, erfährt so manches Detail über Bebauungspläne oder Umstrukturierungen:
-
Handelt es sich um kurzfristige Maßnahmen, die sich betriebswirtschaftlich überbrücken lassen?
-
Dauern die Maßnahmen so lange, dass andere Szenarien erforderlich sind?
-
Ändert sich die Umgebung nach Ende des Projekts so stark, dass eine Apotheke keine Zukunft mehr hat?
Kurzfristig in die Offensive gehen
Bei überschaubaren Vorhaben sollten Sie als Inhaber möglichst rasch reagieren. Tun Sie sich mit anderen betroffenen Einzelhandelsunternehmen zusammen, planen Sie Aktionstage oder bieten Sie „Baustellenpreise“ an. Mit Überraschendem lassen sich Kunden noch eher binden. Der Begriff „Baustellenmarketing“ ist zum geflügelten Wort geworden. Industrie- und Handelskammern stellen umfangreiche Best-Practice-Szenarien vor, um die die unliebsame Gegend zur Aktionsfläche umzufunktionieren und Kunden anzulocken.
Es kann sich auch lohnen, Vorbestellung und Lieferung per Botendienst im gesetzlich zulässigen Rahmen auszubauen. Je nach Umfang der Bauarbeiten sind auch Kürzungen beim Mietvertrag möglich. Vielleicht nehmen Angestellte auch ihren Urlaub während der schlimmsten Phase, sollte die Kundenfrequenz sinken. Noch brachialere Maßnahmen wie Kurzarbeit oder Kündigungen führen letztendlich zum Verlust dringend benötigter Fachkräfte.
Personal und Marketing sind nur zwei Aspekte. Suchen Sie außerdem Kontakt zum Bauherren. Das mag nicht immer gelingen. Wer es aber schafft, einen „guten Draht“ aufzubauen, kann im Dialog vielleicht die eine oder andere Maßnahme zu seinen Gunsten ändern. Nicht alle Dinge sind schwarz oder weiß. Gleichzeitig erfahren Sie Details, um besser zu planen. Mit Konfrontation erreicht man genau das Gegenteil.
Zeit für den geordneten Rückzug
Nicht immer führen Dialog und Planung zum Ziel. Das kann mehrere Gründe haben. Vielleicht zieht sich ein Bauvorhaben über mehrere Jahre. Vielleicht kommt es aber auch zu einschneidenden Änderungen. Die Bushaltestelle wird verlegt, der Übergang verschwindet, Parkplätze gehen verloren oder die benachbarten Ärzte suchen das Weite. Dann bleibt nur noch der Schritt nach vorne.
Jede Standortverlegung ist mit Kosten und Mühen verbunden, kann aber noch das geringere Übel sein als über Jahre hinweg unter finanziellen Einbußen zu leiden. Dabei ist zu klären, welches Kündigungsrecht (vielleicht sogar Sonderkündigungsrecht) aus dem Mietvertrag hervorgeht.
Im besten Fall suchen Inhaber anschließend einen neuen, besseren Standort. Sie schließen die alte Betriebsstätte oder widmen sie zur Filiale um. Wer bereits einen Filialverbund aufgebaut hat, kann seine Schwerpunkte verschieben. Um gutes Personal zu halten, lohnt sich auch der Kontakt zu Erfahrungsaustausch-Gruppen (Erfa-Gruppen). Vielleicht benötigen Kollegen ja eine befristete Elternzeitvertretung?
Alle Maßnahmen sind auf den ersten Blick recht unpopulär. Wer zu lange wartet, landet jedoch früher oder später beim am Point of no Return. Auf Schadensersatz sollte niemand hoffen. Vor Gericht sehen die Chancen eher mau aus.
Juristisch ist wenig zu holen
Zwar schützt das Grundgesetz ausdrücklich unseren Beruf und unser Eigentum. Wirtschaftliche Einbußen von Firmen fallen aber nicht darunter. Juristen verweisen außerdem auf Gemeinwohl. Demnach kommen Entschädigungen nur infrage, sollten Baumaßnahmen rechtswidrig oder unverhältnismäßig sein, etwa deutlich mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen. Bei Straßensperrungen, Umwegen für Fußgänger oder Bauzäunen, die keinen Blick auf Auslagen ermöglichen, wurden Chefs in der Rechtsprechung bisher keine Schadensersatzansprüche zugebilligt. Insofern stehen die Chancen für den Münchener Kollegen ziemlich schlecht.