Das neue Heilmittelgesetz (HMG) in der Schweiz kommt – aber Gesetze sind das eine und wie sie dann ausgelegt werden, das andere. Ausser vielen interessanten und fordernden Änderungen für die Apothekerschaft (wie zum Beispiel die praktische Aufhebung der Liste C und mehr bisher rezeptpflichtige Medikamente, die man mit den entsprechenden Kompetenzen abgeben darf) könnte auch eine weniger schöne Änderung kommen. Je nachdem, wie dieser Passus für die Apotheker ausgelegt wird:
fachlicher Verantwortung eine Weiterbildung nach diesem Gesetz erforderlich ist
Im schlimmsten Fall (und der wird laut Kantonsapothekerinnen anscheinend wirklich diskutiert) haben wir danach wieder den „Fall Basel“ – über den ich 2013 geschrieben habe: Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?
In kurz: Apothekerinnen direkt nach dem Studium dürfen dann (immer noch) nicht alleine in der Apotheke stehen und arbeiten, sondern benötigen 2 Jahre Berufserfahrung (oder ähnliche „Weiterbildung“).
Dabei meint „alleine“ natürlich nur ohne andere gleichzeitig anwesende Apotheker – Pharmaassistentinnen (egal wie kompetent und schon lange im Betrieb arbeitend) „zählen“ dafür nicht.
Mir ist schon klar, dass damit eine Verbesserung der Qualität erreicht werden soll – Nur … auch die Apothekerin frisch ab Studium (nach 5 Jahren intensiver Ausbildung) hat schon ein Praktikum in der Apotheke von 33 Wochen hinter sich. Und es geht ja nicht darum, selber eine Apotheke zu leiten – dafür braucht man heute schon die mindestens 2 Jahre Berufserfahrung. Nach bald 20 Jahren im Beruf (selber so angefangen) und einigen Apothekern, die bei uns (auch direkt nach dem Studium) gearbeitet haben, kann ich sagen: Die Apotheker haben direkt nach dem Studium die nötigen Kompetenzen und das Wissen und nach dem Praktikum auch die Erfahrung, dass sie ohne Aufsicht eines anderen Apothekers in der Apotheke arbeiten können. Nehmt ihnen das nicht weg!
Die Auswirkung einer solchen Auslegung wäre ein (noch grösserer) Mangel an für eine Stelle verfügbaren Apothekern – Denn: wieviele Apotheken können es sich leisten, mehr als einen Apotheker gleichzeitig arbeiten zu haben? (Bahnhofsapotheken mal ausgenommen).
Darum der Aufruf an die Pharmaziestudenten, Apotheker (angestellt, leitend, pensioniert) und alle sonst: Unterschreibt die Petition als Aufruf an Alain Berset:
Schicken sie die Pharmaziestudenten nicht in die Arbeitslosigkeit