In regelmäßigen Abständen gelten für Apotheken neue Verordnungen und Gesetze. So schöne Namen wie Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz lassen eine komplizierte Umsetzung schon erahnen. Nächstes Jahr erwartet uns endlich wieder so eine erfreuliche Neuerung.
Das neue Jahr wirft seine Schatten für die Apotheken bereits voraus. Noch haben wir ein wenig Zeit (bis Mai 2018 um genau zu sein), aber man weiß ja wie das ist. Auf einmal, mit einem Augenaufschlag, ist die Zeit vorüber und man fragt sich wo sie geblieben ist. Dann nämlich, ab Mai nächsten Jahres, gilt die neue und vereinheitlichte Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Kompliziert zu erklären, schwer umzusetzen
Wieder so ein schönes Wort. Klingt fast wie Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz oder das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Alles, was so einen langen Namen trägt, ist meist auch kompliziert zu erklären und schwierig umzusetzen. Nichtsdestotrotz habe ich eine Seite gefunden, die die Neuerungen kurz und knackig erklärt und eine andere Seite, auf der die praktischen Anpassungen zu finden sind.
Ich denke, dass sich jeder Verantwortliche in seinem Betrieb da rechtzeitig einmal durchwurschteln sollte – nicht, dass man das Pech hat und die Apothekenrevision steht im Juni 2018 vor der Tür und fragt, wie man die neue DSGVO umgesetzt hat. Für Apotheken und (Arzt-)Praxen hat die Treuhand Hannover alle Neuheiten, die zukünftig beachtet werden müssen, wirklich gut zusammengestellt.
Alle Jahre wieder
Also: Bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es drohen erhebliche Bußgelder! Es ist wie mit dem Qualitätsmanagement-System, was irgendwann für alle verbindlich gefordert wurde: eine ganze Menge unnötige Bürokratie, die eine Menge Zeit frisst und viel Arbeit kostet - selbst wenn man als Apotheke gar keine Dienste nach außen anbieten sollte. Alle Jahre wieder eine „erfreuliche“ Neuerung für die Apotheken. Hat schon beinahe was von beruhigender Verlässlichkeit, nicht wahr?