Als Apotheker oder PTA gerät man leicht ins Visier der Drogenspürhunde, wenn man Cannabis für einen Kunden aufbereitet. Könnte man so meinen. Könnte auch stimmen, wenn man sich nicht an die üblichen Sicherheitsbestimmungen hält.
Kürzlich erreichte mich eine Frage, über die ich erst einmal nachdenken musste: Wie groß ist die Gefahr für Apotheker oder PTA, durch Eigenkontamination beim Stellen von Cannabiszubereitungen ins Visier von Drogenspürhunden zu geraten?
Ist der Führerschein gefährdet, wenn der Hund bei einer Kontrolle anschlägt, weil man noch Spuren von Cannabis an sich herumträgt, nachdem man dies für einen Patienten zerkleinert und portioniert abgefüllt hat?
Hebt vielleicht sogar der Urlaubsflieger ohne mich ab, wenn ich freitags abends einen Patienten beim ersten Inhalieren mit dem Verdampfer angeleitet habe und der Rauch hängt mir noch in den Haaren?
Apotheker haben nichts zu befürchten
Ich habe mir zunächst meine eigenen Gedanken darüber gemacht, und dann einen Experten dazu befragt. Er leitete die Cannabis-Fortbildung, die ich Anfang des Jahres besuchte. Außerdem habe ich Rücksprache mit einem Bekannten gehalten, der bei der Polizei arbeitet.
Fazit: Wir haben nichts zu befürchten, wenn wir uns an die üblichen Sicherheitsvorkehrungen halten. Diese sind bekanntermaßen:
Damit ist die Wahrscheinlichkeit von einem Drogenhund angebellt zu werden schon mal recht gering. Das tägliche Duschen gehört normalerweise zur üblichen Körperhygiene – damit ist dann auch alles an eventuellen Anhaftungen weg.
Worst-Case-Szenario
Wir spielen mal einen Fall durch, bei dem nicht alles so läuft, wie es sollte. PTA Müller stellt noch schnell eine Dosis Cannabis für einen Patienten. Weil sie es vergessen hatte und es nach Feierabend nachholt, muss es schnell gehen. Daher hat sie keine Schutzkleidung oder Handschuhe angelegt und sich danach auch nicht die Hände gewaschen. Hauptsache schnell zum Auto und nach Hause! Weil sie an der Ampel merkt, wie spät sie dran ist, wird sie nervös. Sie hupt ihren Vordermann an, weil der die Grünphase verpasst hat und zieht damit die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Prompt kommt die Kelle und das „Bitte folgen“ leuchtet auf.
PTA Müller ist genervt – auch das noch! Die Polizei kontrolliert sie und fragt, ob sie mit einem Drogentest einverstanden ist. PTA Müller hat es eilig und sagt zu. Was folgt, ist ein Wischtest an den Händen. Der ist positiv. Die „überführte“ Apothekenmitarbeiterin erklärt die Lage und bekommt die Chance zur Rehabilitation: ein Speichel-, Urin- oder Bluttest wird ihre Abstinenz einwandfrei belegen und der Führerschein ist gerettet. Alles andere wäre auch unlogisch.
Keine Angst vor Cannabis-Zubereitungen
Würde man aufgrund des Verarbeitens von Betäubungsmitteln direkt so kontaminiert, dass man mit Schwierigkeiten rechnen müsste, dann wären wir schon die ganze Zeit gefährdet gewesen, erklärte der Cannabis Experte. Wir stellen zwar noch nicht so lange Cannabis, aber doch schon seit vielen Jahren Opiumtinktur oder Dronabinolkapseln beziehungsweise -tropfen her. Trotzdem gibt es keinen bekannten Fall, bei dem ein Mitarbeiter einer Apotheke deshalb mit dem Gesetz in Konflikt gekommen wäre. Also: keine Angst vor Cannabis- Zubereitungen – zumindest nicht was euren Führerschein oder den nächsten Urlaub angeht!