Der Dezember ist traditionell der Monat der großen Rückblicke – so auch hier. Ich habe die Meilensteine des vergangenen Jahres aus Sicht der Apotheker zusammengefasst. Es handelt sich um eine feierliche Liste von neuen Regelungen und Verboten. Frohes neues Jahr!
Im Jahre 2017 ergaben sich für Apotheken diverse Neuerungen, die ich hier einmal zusammenfassen will.
1. Die Biozidverordnung mit dem Isopropanol-Problem
Ich würde schätzen, dass mindestens die Hälfte aller Apotheken den 70%igen Isopropanol dazu benutzt hat, um die Oberflächen in Labor und Rezeptur zu reinigen. Bis Ende 2016 war das kein Problem, aber seit diesem Jahr ist das verboten, zumindest wenn der Reinigungsalkohol selbst gemischt wurde, und ich wette, das waren aus Kostengründen die meisten.
Inzwischen brauchen Apotheken, die Isopropanol in diesem Verhältnis und zu diesem Zweck herstellen, eine extra Zulassung. Früher habe ich auch einfach nach dem im NRF vorgegebenen Mischungsverhältnis den reinen Isopropanol aus der Blechbox mit selbst hergestelltem, abgekochten und wieder abgekühlten gereinigten Wasser gemischt. Es wurde ein Herstellungsprotokoll für eine Defektur geschrieben, geprüft werden musste außer den Inprozesskontrollen kaum etwas, da die „Qualität durch das Herstellungsverfahren gewährleistet“ war.
Seit 2012 hat sich auch die Defekturherstellung – beziehungsweise deren Prüfung und Dokumentation – verkompliziert, so dass ich dem Rat des damals prüfenden Auditor gefolgt bin, und den Reinigungsalkohol seither einfach als Fertigarzneimittel bezogen habe. Zur Flächenreinigung haben wir ohnehin nur noch die Produkte benutzt, die das Robert Koch Institut empfohlen hat (in unserem Fall sind das Bacillol für die Flächen- und Sterilium virugard für die Händedesinfektion). Bis Juli gibt es eine Übergangsregelung, dass die Altbestände noch aufgebraucht werden dürfen, danach kann es für Apotheken, die zur Desinfektion noch selbst mischen, empfindlich hohe Strafen geben, also Vorsicht, falls das bei einem von euch der Fall sein sollte!
2. Die aktualisierte Chemikalien-Verbots-Verordnung
Seit Ende Januar dürfen wir Apotheken den Jägern unter unseren Kunden beispielsweise keine Wasserstoffperoxidlösung über 12 % mehr verkaufen. Wenn diese also zukünftig Geweihe oder Schädel bleichen wollen, müssen sie sich vertrauensvoll an ihren e**y Händler wenden. Kaliumpermanganat, Kaliumnitrat, Natriumnitrat und Ammoniumnitrat dürfen bis Dezember 2018 abgegeben werden, insofern der Erwerber die oben erwähnte EVE ausfüllt und einen sinnvollen Grund für die benötigten Stoffe nennt. Kaliumpermanganat ist nämlich nicht nur bei der Verhinderung der Verpilzungen der Bewohner von Fischteichen nötig, sondern auch zur Herstellung von diversen Sprengstoffen.
Das alles dürfen wir Apothekenangestellten abgeben, insofern wir alle 6 Jahre nach dem letzten Erwerb der Sachkunde auf diesem Gebiet eine neue Fortbildung zu dem Thema besuchen. (Gilt das eigentlich auch für die e**y Verkäufer …?) Bei den meisten von uns war das wohl der Erwerb der Berufsurkunde. Doch keine Sorge, da gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2019 – wir dürfen also NOCH alle diese brisanten Chemikalien an die Endverbraucher aushändigen. In den nächsten zwei Jahren werden also die Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Erhalt der Sachkunde für weitere sechs Jahre“ boomen – oder die Zahl der Apotheken, die Chemielehrer mit Material aushelfen können, wird drastisch sinken.
3. Die neue Gebührenordnung für die Rezeptur
Darüber habe ich hier schon ausführlich geschrieben.
4. Das Entlassrezept
Wir waren ja schon dankbar, dass wir kein Handauflegen oder Pendeln benötigen, um herauszufinden, ob es sich um ein solches Rezept handelt. Die Entlassrezepte werden „deutlich sichtbar“ gekennzeichnet – im Status wird an der letzten Stelle statt der Ziffer 1 (oder 5) nun eine 4 stehen. DAS kann ja wohl niemand übersehen, oder? Ansonsten muss nur noch dazu gesagt werden, dass die Rezepte nur drei Tage lang gültig sind, und von allem nur die kleinstmögliche Packungsgröße aufgeschrieben werden darf.
In unserer Apotheke hatten wir seither drei Entlassrezepte, alle drei waren fehlerhaft verordnet. Das waren wohl die wichtigsten Neuerungen, die uns das vergangene Jahr gebracht hat, etwas wirklich großes war nicht dabei – nur immer mehr Bürokratie.