Nunmehr liegt eine Strafanzeige eines Berliner Krankenhauses gegen ehemalige und aktuelle Richter des 1. Senates des Bundessozialgerichtes wegen des Verdachts fortgesetzter Rechtsbeugung vor.
Es wird langsam zur Farce.
Inhaltlich stützt sich die Anklage wohl auf die von Dr. Hambüchen (Dr. Ulrich Hambüchen, Rechtsanwalt, Vors. Richter am BSG, (3. Senat) a.D.,) in der Zeitschrift „das Krankenhaus“ getätigten Schilderungen. Dr. Hambüchen führt dort eindrücklich aus, dass das Bundessozialgericht in den Jahren 2013 bis 2016 wiederholt die Intention und Vorgaben des Gesetzgebers missachtete, das Recht falsch anwandte und gegen das Grundgesetz verstieß.
Darin heißt es als Resümee: „Der 1. Senat des BSG bevorteilt in Abrechnungsstreitigkeiten ganz offensichtlich die Krankenkassenseite. Er übernimmt häufig die Rolle eines „Nebengesetzgebers“, um seine Vorstellungen an die Stelle der Wertungen des Gesetzgebers zu setzen.“
Damit reiht sich Dr. Hambüchen in die große Masse der Kritiker ein, die seit Jahren die Entscheidungen des Bundessozialgerichts fürchten und damit den Kassen in ihren Entscheidungen fast uneingeschränkt ausgeliefert sind.
Mit der Strafanzeige spricht zwar jemand aus, was sich mittlerweile alle unter der unberechenbaren Last der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Leidenden – zumindest auf Seiten der Leistungserbringer – denken. Ob die Anzeige erfolgreich seien wird, mag ich zu bezweifeln. Zumindest ist es ein weiteres Aufbäumen gegen die Willkür bzw. direkte Parteieigreifen des Bundessozialgerichts neben den unzähligen unterinstanzlichen Entscheidungen, die sich offen gegen das Bundessozialgericht stellen und Beiträgen von hochrangigen Juristen.
Ich bin gespannt wo uns der Weg noch hinführt. Vielleicht kann uns nur das Bundesverfassungsgericht wieder auf einen gesunden Weg führen.