Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sollte schon gestern auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe DUH zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf und Stuttgart entscheiden, um Diesel-Fahrzeuge aus den Innenstädten zu verbannen. Das hätte massive Auswirkung auf die Automobilindustrie und die Besitzer/Nutzer von Dieselfahrzeugen, die als PKW, LKW, BUS oder Sonderfahrzeuge unterwegs sind.
Doch das BVerwG in Leipzig hat sich mit seiner Entscheidung vertagt und will seine Urteile zur Luftbelastung in Düsseldorf und Stuttgart am kommenden Dienstag (27.02.2018, 12 Uhr) sprechen...
Aber welchen Bären lassen sich die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig denn da von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bloß aufbinden?
Um es ganz klar zu sagen: Selbstverständlich gehören a l l e potenziell schädlichen Emissionen auf den umweltmedizinischen Prüfstand und müssen nach aktuellen technischen Möglichkeiten per Soft- u n d Hardware-Einsatz verringert bzw. möglichst weitgehend eliminiert werden. Das muss nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht nur juristisch ausnahmslos für a l l e Emittenten im Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft, in Logistik, Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, Baubranchen, Landwirtschaft, privaten und gewerblichen Immobilien, Mietwohnungen etc. gleichermaßen gelten.
Von daher steht auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Verdacht, mit einer einseitig nur gegen Dieselfahrzeuge gerichteten NOx-"Schmutzkampagne" handfeste Lobby-Interessen bedienen zu wollen. Deren Interessenvertreter wollen weiter möglichst ungestört Feinstaub, Schwefeldioxid (SO2), Kohlendioxid (CO2), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK/PAH), Kohlenmonoxid (CO) u.ä. emittieren.
Die Richterinnen und Richter des Leipziger BVerwG müssen unvoreingenommen prüfen, was Ihnen da von der DUH aufgetischt wird: Studiendaten aus anderen Ländern, fehlende Validierung, Repräsentativität und Reliabilität, Glaubenssätze, Fehlinterpretationen, Schätzungen, Paralogismen, keine randomisiert kontrollierten "RCT"-Studien und lausig fehlgedeutete Morbiditäts- und Mortalitäts-Statistiken.
So will uns z. B. eine WHO-Studie aus dem Jahr 2013 weis machen, dass die Luftverschmutzung durch den Feinstaub, welcher im Übrigen nicht per Dieselmotoren, sondern über Benzinmotoren, Energiewirtschaft, Haushalte, Industrie und Landwirtschaft vermehrt emittiert wird, die durchschnittliche Lebenserwartung aller Menschen in der EU um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate angeblich verkürzen könne.
http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2013/01/newly-found-health-effects-of-air-pollution-call-for-stronger-european-union-air-policies
Und dies vor dem Hintergrund, dass die durchschnittliche Lebenserwartung zu Beginn der allgemeinen Motorisierung in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts bis heute EU-weit und auch in Deutschland kontinuierlich angestiegen und nicht gefallen ist? "Nach der allgemeinen Sterbetafel 1949/1951 lag die Lebenserwartung neugeborener Jungen bzw. Mädchen im früheren Bundesgebiet hingegen bei 64,6 bzw. 68,5 Jahren." Aus "Generationen-Sterbetafeln Für Deutschland - Modellrechnungen für die Geburtsjahrgänge 1871-2004"https://www.destatis.de
und
http://Natuerliche-Bevoelkerungsbewegung@destatis.de
Lebenserwartung seit Geburt, Berichtszeitraum 2013/2015: Männer 78,18 Jahre und Frauen 83,06 Jahrehttps://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Tabellen/LebenserwartungDeutschland.html
Eines soll und darf das BVerwG aber nicht vermengen: Das Diesel-Gate um betrügerische Abgasmanipulationen und deren wissentlichen Duldungen liegen in der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung von Automobilindustrie und Aufsichtsbehörden. Diese haben vorsätzlich versäumt, für sauberere Diesel-Modelle zu sorgen, obwohl dies technisch machbar ist.
Darum kann es aber bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von gezielten Diesel-Fahrverboten im Verwaltungsrecht nicht gehen.
Es sind die Schmuse-Kurs-Politik mit der Automobilindustrie bzw. der gestalterische Nihilismus in Legislative/Exekutive gewesen, die hier auf der ganzen Linie versagt haben.