Rezeptur – das ist die Kunst in der Apotheke Arzneimittel herzustellen, die es nicht fertig gibt. Das beinhaltet Salben, Lösungen aber auch Kapseln und Zäpfchen.
Leider ist das in der Schweiz eine aussterbende Kunst, auch wenn es immer noch Teil der Ausbildung ist und im Studium und im Praktikum in der Apotheke gelehrt wird.
Als ich vor bald 20 Jahren angefangen habe in der Apotheke zu arbeiten, machten wir noch häufig Salbenmischungen für die nahen Hautärzte, aber auch Inhalationslösungen, meist für Kinder auf Rezept des Spitals. Heute ist das praktisch komplett ersetzt wurden durch Fertigprodukte, sogenannte Spezialitäten.
Das ist Schade. Aber an was liegt das eigentlich? Gut, bei den Salbenmischungen war es abzusehen – mein damaliger Apotheker in der Praktikumsapotheke meinte schon, dass die damals häufig verschriebenen Cortison-Nivea-Mischungen nur ein Zeichen dafür seien, dass der Hautarzt das mit den verschiedenen Stärken des Cortisons (wird in Stufen eingeteilt) nicht wirklich im Griff hat. Und die unhandlichen Pari-Vernebler zum Inhalieren wurden ersetzt durch die Inhalationsgeräte: Dosieraerosole mit Vorschaltkammern, das geht auch schneller.
Da es auch zunehmend Formulierungen für Kinder gibt, fallen auch die Kapseln, die wir für Kleinkinder / Babies mit Herzfehler oder Epilepsie hergestellt haben, langsam weg.
Die meisten Apotheken sind darüber wohl nicht sehr unglücklich. Auch wenn wir für die Herstellung einer Rezeptur besser entlohnt werden als zum Beispiel in Deutschland– kostendeckend ist das auch heute nicht. Es ist auch ganz sicher keine Methode um Geld zu sparen, indem wir etwas herstellen, dass es schon gibt.
Ich erinnere mich daran, wie ich einmal für einen Arzt ausgerechnet habe, was es kosten würde, die Nephrotrans für die Patientin von uns herstellen zu lassen. Prinzipiell wäre das einfach: die Kapseln enthalten je 500mg Natriumcarbonat – allerdings wäre das bei uns teurer gekommen für 100 Kapseln als die 40 Franken, die das Nephrotrans kostet. Und eigentlich zu Recht: auch dieses «einfache» Herstellen von Kapseln mit einem bestimmten Wirkstoffgehalt bindet die Apothekerin jeweils mindestens 45 Minuten im Labor und vor dem Computer für die dafür nötige Dokumentation. Bei uns in der Schweiz werden Rezepturen hauptsächlich von der Apothekerin hergestellt. Die Pharmaassistentinnen haben zwar auch eine rudimentäre Ausbildung darin, brauchen das später aber noch weniger.
Aber jetzt gibt es neu noch einen Grund, weshalb das immer weniger gemacht wird: weil die Krankenkassen das immer weniger übernehmen wollen.
Früher konnte der Arzt praktisch aufschreiben, was er wollte, der Apotheker hat daraus eine funktionierende Rezeptur gemacht – und die Krankenkasse hat die Herstellung übernommen. Jetzt …. höre ich von immer mehr Apotheken, bei denen die Krankenkasse das zurückweist.
Die Begründung ist immer dieselbe: (ein) Inhaltsstoff ist nicht in der ALT enthalten.
Die ALT – (Arzneimittelliste und Tarif) enthält die in der Rezeptur verwendeten Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe mit entsprechenden Tarifen. Diese Tarife umfassen auch die Leistungen des Apothekers oder der Apothekerin.
Während ich das im Falle von «pflanzlichen Hormonen», die der Gynäkologe in den Wechseljahren ausprobieren will noch verstehe, habe ich doch sehr Mühe mit anderen Rückweisungen, wo Wirksamkeit bewiesen und keine Alternativen vorhanden.
Zwei Beispiele:
Permethrin-Salben. In der Schweiz ist kein einziges Mittel gegen Krätze mehr im Handel. Ich muss entweder aus Deutschland etwas importieren (dann zahlt die Krankenkasse das auch nicht) oder ich mache eine Rezeptur. Nun ist aber der Wirkstoff Permethrin nicht (mehr?) in der ALT. Und das bedeutet, die Krankenkasse zahlt auch die Rezeptur nicht mehr.
Salbe mit Methoxypsoralen. Der Wirkstoff wird in der Dermatologie zur PUVA Behandlung eingesetzt – das bedeutet Psoralen zusammen mit UV-A Licht gegen ausgeprägte Formen von Schuppenflechte, Neurodermitis, Vitiligo und mehr. In der Schweiz ist kein Fertigprodukt vorhanden, man bekommt eine Salbe aus Deutschland, die man weiter verarbeiten muss. Auch hier ist der Wirkstoff nicht mehr in der ALT – und die Spezialität aus Deutschland darf man nicht verrechnen … es wird die gesamte Salbe nicht bezahlt von der Krankenkasse.
Nun, wenigstens «darf» ich das in der Schweiz noch dem Patienten selber verrechnen nach einer Rückweisung durch die Krankenkasse. Aber man sieht doch sehr, wie sie da Praktiken aus Deutschland mit Freude übernehmen. Die deutschen Apotheken, denen derartiges passiert sind allerdings schlimmer dran. Sie bleiben nach der Retaxation auf dem Verlust sitzen.
Ich bin sicher, es gibt noch mehr – hattet ihr auch schon diese Erfahrung mit der Krankenkasse? Dabei handhaben die Kassen das sehr unterschiedlich. Spitzenreiter bei den Rückweisungen scheinen die Concordia und die CSS zu sein. Nicht gerade Kundenfreundlich – aber Hauptsache es wird gespart.