Pflanzliche Diätpille – klingt harmlos und viele meinen, sowas wirkt doch nicht. Doch mit den Präparaten gibt es ein ganz anderes Problem: In den „rein pflanzlichen“ Präparaten finden sich nicht deklarierte Zusätze von Amphetaminen, Antidepressiva oder hormonell aktiven Substanzen.
Viele Menschen nehmen, trotz Zweifel an der Wirksamkeit, Nahrungsergänzungsmittel ein. Die meisten denken wohl, dass sie ihrer Gesundheit damit zumindest nicht schaden. Doch das kann ein fataler Irrtum sein, denn eigentlich unwirksame Nahrungsergänzungsmittel werden mit pharmakologisch aktiven Substanzen gepanscht, um Effekte zu erzielen. Für den Anwender ist dies nicht ersichtlich: die zugesetzten chemischen Komponenten werden auf den Zutatenlisten nicht genannt. Besonders oft finden sich in den „rein pflanzlichen“ Präparaten nicht deklarierte Zusätze von Amphetaminen, Antidepressiva, hormonell aktiven Substanzen sowie Sildenafil (Wirkstoff von Viagra®).
Am häufigsten betroffen: Potenzmittel und „Diätpillen“
Zu den Nahrungsergänzungsmitteln, die am häufigsten mit illegalen Substanzen versetzt werden, gehören neben Kräuterpräparaten zur Potenzsteigerung die vermeintlich rein pflanzlichen „Diätpillen“. So auch im vorliegenden Fall, über den akte 20.18 in der Sendung vom 04.09.2018 berichtet. Eine abnehmwillige Frau hatte die Kapseln „Slim Diamond Life“ erworben, die laut Herstellerangaben rein pflanzliche Zutaten enthalten sollten („Mixed Herbal Capsules“). Nach der chemischen Analyse der Kapseln stellte sich das aber folgendermaßen dar:
Für alle, denen die beiden Namen der chemischen Verbindungen nichts sagen: Sibutramin ist ein aufgrund lebensgefährlicher Risiken aus dem Handel genommener Amphetamin-Abkömmling, Phenolphthalein ist ein krebserregendes und ebenfalls nicht mehr zugelassenes Abführmittel.
Wie Recherchen beim Zoll und den zuständigen Landesuntersuchungsämtern ergeben, ist der Zusatz dieser Substanzen zu vorgeblich pflanzlichen Präparaten kein Einzelfall, sondern weit verbreitet (Cohen et al. 2014). Die Datenbank von Gute Pillen – Schlechte Pillen nennt inzwischen mehr als 1.300 illegale Nahrungsergänzungsmittel, die mit diesen gefährlichen Wirkstoffen gepanscht sind (Übersicht hier).
Besonders häufig nachgefragte Supplemente, die als „Diätpillen“ beworben werden und in denen das verbotene Sibutramin gefunden wurde, sind beispielsweise:
Doch was hat es mit Sibutramin und Phenolpthalein auf sich?
Sibutramin: Der kleine Bruder von Crystal Meth
Sibutramin gehört zu den Substanzen, die besonders oft in vorgeblich rein pflanzlichen „Diätpillen“ verwendet werden. Chemisch ist Sibutramin ein Vertreter der bekannten Amphetamine. Amphetamine sind wegen ihrer aufputschenden und euphorisierenden Wirkung („Speed“) in der Partyszene weit verbreitet und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Prominenteste Substanz dieser Wirkstoffgruppe ist Methamphetamin, besser bekannt als Crystal Meth. Im Zweiten Weltkrieg wurde Metamphetamin in der Wehrmacht als Aufputschmittel verwendet (Pervitin®, sog. „Panzerschokolade“); auch dabei machte man sich nebenbei die starke appetitzügelnde Wirkung zunutze.
Im Jahr 1999 kam das mit diesen Amphetaminen verwandte Sibutramin unter dem Namen Reductil® auf den Markt – und zwar als Appetitzügler zur Anwendung bei Adipositas ab einem Body Mass Index (BMI) von ≥ 30 kg/m². Nicht angewendet werden durfte Sibutramin bei Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck, eingeschränkter Leber-/Nierenfunktion sowie bei psychischen Erkrankungen.
Lebensgefährliche Nebenwirkungen
Nach der Einnahme von Sibutramin kommt es im Nervensystem zu erhöhten Konzentration der beiden Botenstoffe Noradrenalin und Serotonin. In der Folge wird zwar der Appetit reduziert und die Fettverbrennung gesteigert. Doch durch die unspezifische Wirkung sind nahezu alle Organe des Körpers von der Sibutramin-Wirkung betroffen. Das erklärt die vielfältigen Nebenwirkungen, die von vergleichsweise harmlosen Kopf- und Bauchschmerzen bis hin zu kritischen Effekten am Herz-Kreislauf-System und der Psyche reichen:
Diesen schwerwiegenden und teilweise lebensgefährlichen Risiken von Sibutramin stehen die „Vorteile“ eines allenfalls geringen Gewichtsverlusts gegenüber.
Was keinen Pharmakologen überraschte: Bereits kurz nach der Markteinführung von Reductil® häuften sich die Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen und Todesfälle. Doch erst elf Jahre später, im Jahr 2010, ordnete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Ruhen der Zulassung an. Daraufhin verzichtete der pharmazeutische Unternehmer auf die Zulassung (Rote-Hand-Brief 2010).
Besonders perfide: Sibutramin in pflanzlichen „Diätpillen“
Bereits als zugelassenes Arzneimittel war die Einnahme von Sibutramin hochriskant. Dabei war die Dosierung relativ niedrig, im Beipackzettel wurde vor Nebenwirkungen und Kontraindikationen gewarnt und Wechselwirkungen konnten durch gezielte Prüfung vermieden werden.
Das ist bei der nicht deklarierten Beimischung von Sibutramin zu vermeintlich harmlosen „Diätpillen“ anders: Da die Anwender gar nicht wissen, dass die Präparate Sibutramin enthalten, nehmen sie es trotz bestehender Kontraindikationen ein. Gerade bei Adipositas ist das Risiko für Herzinfarkte bei der Anwendung besonders hoch. Es wird nicht geprüft, ob es möglicherweise gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gibt, die eingenommen werden.
Und zuletzt: Die in den sichergestellten Präparaten gefundenen Sibutramin-Dosierungen liegen teilweise erheblich über denen, die vor der Marktrücknahme in Arzneimitteln verwendet wurden. So betrug die übliche Dosierung von Sibutramin früher meist 10 mg pro Tag. In den bekannten Fällen der illegalen Beimischung zu „Diätpillen“ werden dagegen Dosierungen von 18 mg pro Tag und höher empfohlen.
All dies trägt dazu bei, dass die Einnahme der mit Sibutramin versetzten „Diätpillen“ noch viel gefährlicher ist als die Einnahme jener Arzneimittel, die wegen massiver Gesundheitsgefahren vom Markt genommenen wurden.
Phenolphthalein: blutige Durchfälle und krebserregend
Neben Sibutramin gibt es eine zweite Substanz, die häufig als nicht-deklarierte Beimischung in „Diätpillen“ verwendet wird: Phenolphthalein. Diese Substanz wurde bereits vor mehr als hundert Jahren als Farbstoff und pH-Indikator eingesetzt. Ab 1908 wurde es als sogenannte „Abführ-Schokolade“ (Darmol®) vermarktet. Der Mechanismus, mit dem Phenolphthalein gegen Verstopfung wirkt, ist nicht gerade zimperlich: Durch die aggressive Schädigung der Darmschleimhaut kommt es zu schmerzhaften Bauchkrämpfen und teilweise blutigen Durchfällen.
Und auch sonst ist das Nebenwirkungsprofil von Phenolphthalein eher ungünstig: So sind schwere Hautreaktionen beschrieben („Syndrom der verbrühten Haut„) und es gibt Hinweise auf eine krebserregende Wirkung. All dies hat dazu geführt, dass auch Phenolphthalein vom Markt genommen wurde (1997).
Gibt es Medikamente gegen Übergewicht?
Die zeitgemäße Adipositas-Therapie folgt der Adipositas-Leitlinie von 2014. Danach besteht Behandlungsbedarf bei einem BMI ≥ 30 kg/m² beziehungsweise bereits ab einem BMI ≥ 27 kg/m², wenn gleichzeitig eine relevante Begleiterkrankung vorliegt. Dazu gehören gewichtsbedingte oder durch das Übergewicht verschlechterte Krankheiten. Damit die schwierige Therapie von Übergewicht und Adipositas erfolgreich ist, muss sie von qualifizierten Ernährungsfachkräften begleitet werden. Zur leitliniengerechten Adipositas-Therapie stehen mehrere Ansätze zur Verfügung.
Amphetamin-artige Wirkstoffe noch immer im Handel
Obwohl die Adipositas-Leitlinie lediglich Orlistat zur medikamentösen Gewichtsreduktion empfiehlt und die Anwendung von Amphetamin-artigen Substanzen gerade bei Adipositas sehr gefährlich ist, gibt es auch in Deutschland noch drei Vertreter dieser Wirkstoffgruppe legal im Handel – als verschreibungspflichtige Arzneimittel (Norpseudoephedrin, Phenylpropanolamin, Amfepramon). Aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht gibt es eigentlich keine Rechtfertigung dafür, weshalb diese Substanzen noch immer verschrieben werden dürfen. Ein Ruhen der Zulassung wäre hier wie beim Sibutramin überfällig.
Doch es geht noch schlimmer: Erst Anfang 2018 wurde in Deutschland ein neues Präparat zur medikamentösen Gewichtsreduktion auf den Markt gebracht: Mysimba®. Was es damit auf sich hat, steht hier.
Fazit: „Diätpillen“ sind unwirksam oder gefährlich
Für die medikamentöse Gewichtsreduktion ist, laut Leitlinie, allein Orlistat empfehlenswert. Zu Beginn der Gewichtsreduktion können auch Formula-Produkte oder Quellstoffe (Alginate) helfen. Alle übrigen Arzneimittel sind riskant und sollten nicht verwendet werden.
Vermeintlich unbedenkliche, pflanzliche „Diätpillen“ sind keine gute Alternative. Wenn sie tatsächlich rein pflanzlich sind, dann sind sie unwirksam. Sie reduzieren kein Gewicht, sondern allein das Geld der Anwender. Wirken diese „Diätpillen“ aber tatsächlich, dann nur deshalb, weil sie mit illegalen und gesundheitsgefährlichen Substanzen gepanscht sind, ohne dass der Anwender das weiß. In diesem Fall bestehen mit Herzinfarkt und Schlaganfall erhebliche Gesundheitsrisiken.