Ob Oktoberfest oder Weinprobe – im Herbst sind fröhliche Feiern angesagt. Jetzt warnt die ABDA vor K.-o.-Tropfen in Getränken. Apotheker könnten dabei helfen, mögliche Opfer zum Arzt zu schicken, solange Spuren noch nachweisbar sind.
Einkauf im Schattenreich: Über das Darknet gelangen Kriminelle leicht an illegale Arzneimittel. Zu den häufig gekauften Susbtanzen gehört auch Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ein Bestandteil von K.-o.-Tropfen. Aber auch Flunitrazepam, Ketamin, Haloperidol und andere Pharmaka können in den Tiefen des Internets erworben werden. Illegale Marktplätze entziehen sich komplett der Kontrolle durch Ermittlungsbehörden. Gabriele Overwiening vom Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer fordert deshalb: „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden.“ Gleichzeitig rät die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu mehr Aufmerksamkeit.
Standesvertretern geht es in erster Linie um Weinfeste oder anderen Feiern unter freiem Himmel. In entspannter Atmosphäre würden Verbrecher immer wieder versuchen, K.-o.-Tropfen in Getränke zu mischen und die Opfer sexuell zu missbrauchen, heißt es jetzt in einer Mitteilung. Das bestätigt auch Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff): „Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen nach wie vor aktuell.“ Partybesuchern rät sie, keine Getränke von Unbekannten anzunehmen und das eigene Glas nicht unbeobachtet zu lassen.
Apotheker kommen ins Spiel, falls Kunden am nächsten Tag unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit leiden, gleichzeitig aber Erinnerungslücken haben. Wer jetzt an Alkohol denkt, irrt sich möglicherweise. Hinter den Symptomen könnte Gamma-Hydroxybuttersäure stecken. Die Substanz macht benommen und entspannt die Muskeln, lässt sich aber nur acht Stunden im Blut und maximal zwölf Stunden im Urin nachweisen. Apotheker sollten möglichen Opfern deshalb raten, schnell einen Arzt aufzusuchen, der Blut- und Urinproben zur Beweissicherung nimmt. Im Labor gelingt der Nachweis mit gekoppelten Analyseverfahren wie der GC-MS beziehungsweise der HPLC-MS.
Genaue Zahlen zu K.-o.-Tropfen kennt niemand. Professor Dr. Burkhard Madea und Professor Dr. Frank Mußhoff vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn schreiben, nur bei zwei Prozent aller Opfer von Sexualdelikten könnten Ärzte unfreiwillig eingenommene Wirkstoffe nachweisen. Ihr Resümee: „Verurteilungen wegen Beibringung von K.-o.-Mitteln mit Anschlussstraftaten sind in Europa vergleichsweise selten, vorwiegend wegen im Verfahren auftretender Beweisprobleme.“