Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) trat am 29. Dezember vergangenen Jahres in Kraft. Bis Ende 2018 werden Krankenhäuser und Arztpraxen schrittweise an die neuen Funktionen der digitalen Gesundheitskarte und der Telemedizin herangeführt. So sollen Patientendaten den behandelnden Ärzten leichter zugänglich gemacht werden um die Arbeit des Personals zu erleichtern.
Im Interview mit MEDICA.de erklärt Geschäftsführer des DITG, Bernd Altpeter, welche Vorteile das Inkrafttreten des E-Health-Gesetztes mit sich bringt und wie es um den Datenschutz der Patienten steht.
Herr Altpeter, worin genau sehen Sie die Vorteile dieser Innovation für Ärzte und auch Patienten?
Bernd Altpeter: Die Vorteile liegen darin, dass alle Daten von Patienten vorliegen, sodass die behandelnden Institutionen wie Krankenhäuser und Ärzte immer einen vollständigen Einblick in die Historie und die Medikation der Patienten haben. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Maßnahmen aufgrund dieser vollständigen Patientenhistorie getroffen werden. Natürlich müssen alle diese Daten regelmäßig gepflegt werden und der Patient muss seine Daten zur Weiterverwendung an Dritte freigeben. Denn der Patient hat die Kontrolle über seine Daten, sie sind sein Eigentum. ...
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