Deutschlands Apotheker reagieren positiv auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, dass pharmazeutische Großhändler weiterhin ein Skonto gewähren dürfen, wenn Apotheken ihre Rechnungen schnell bezahlen. Das Urteil bestätigt damit die Arzneimittelpreisverordnung mit ihrem bundeseinheitlichen Apothekenabgabepreis für rezeptpflichtige Medikamente.https://www.abda.de/pressemitteilung/bundesgerichtshof-bestaetigt-arzneimittelpreisverordnung/