Wer Krankengeld bezieht, muss nicht zwangsläufig zu Hause im Bett liegen. Sogar ein Urlaub ist möglich – dabei sollten Sie jedoch ein paar Dinge beachten. Wenn ein gesetzlich versicherter Angestellter erkrankt, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Wird der Mitarbeiter über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse in der Regel ein sogenanntes Krankengeld. Welche Regeln Sie beachten sollten damit sie bei einer Auslandsreise ihre Leistungsansprüche nicht riskieren, lesen Sie hier: http://www.vitanet.de/aktuelles/reise-gesundheit/20170809-krankengeld-und-urlaub