Das Bundesfinanzministerium will Steuerhinterzieher ausbremsen. Im Mittelpunkt stehen manipulierbare Kassensysteme. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, nur noch zertifizierte Gerätschaften zuzulassen. Welche Kosten auf Apothekenleiter zukommen, hängt vom verwendeten System ab.
Laut Schätzungen des Bundesrechnungshofs verliert der Staat Steuereinnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr, weil Unternehmen Umsätze nicht oder falsch erfassen. Mehrfach tauchten kleine Programme, sogenannte „Zapper“, auf, um Transaktions- und Umsatzdaten nachträglich zu verändern. „Durch immer komplexere Manipulationssoftware ist bei der Besteuerung von Bargeschäften ein strukturelles Vollzugsdefizit entstanden“, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofs. Jetzt stellte Dr. Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, einen Gesetzesentwurf zum heiklen Thema vor.
Das Bundesfinanzministerium verpflichtet Firmen, alle steuerlich relevanten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet digital zu erfassen. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle bestehen. Mit dem Sicherheitsmodul soll gewährleistet werden, dass alle Eingaben protokolliert und nicht nachträglich manipuliert werden. Das Speichermedium ist so zu konzipieren, dass alle Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen abrufbar bleiben. Und die neue Schnittstelle gewährleistet reibungslose Datenübertragungen für fiskale Prüfungszwecke.
Im Gesetzesentwurf legt sich das Ministerium auf keinen Hersteller fest. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll lediglich Anforderungen definieren und später Anbieterlösungen zertifizieren. „Damit wird den jeweiligen Verhältnissen der verschiedenen Wirtschaftszweige Rechnung getragen“, heißt es vom Ministerium. Bestes Beispiel sind Warenwirtschaftssysteme für öffentliche Apotheken. Die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht oder einer Belegausgabepflicht ist nicht vorgesehen. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle kommt eine Kassen-Nachschau mit hinzu. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Technische Neuerungen werden voraussichtlich ab Anfang 2020 greifen. Für einige älteren Modelle gelten Ausnahmeregelungen. Welche Kosten auf Apothekenleiter zukommen, hängt vom derzeit verwendeten System ab. Mit Investitionen in Hardware und Software ist zu rechnen.