Achtung: Bei der Verpflichtung von Firmen auf die Einhaltung des Datenschutzes mit Zugriff auf die EDV reicht das standardmäßige einseitige Formular zur Verschwiegenheit Externer nicht aus. Betroffen sind alle Firmen, die via Fernwartung auf Teile der EDV oder auf den Server zugreifen oder dies vor Ort tun. Hier muss – wie bei der Auftragsdatenverarbeitung – ein umfassender Vertrag geschlossen werden. Wir helfen gerne bei der Entwicklung dieser Verträge oder erstellen diese für Sie: http://www.qmedicus.de/main/leistungen/datenschutz/