Lange mussten sich Apothekeninhaber gedulden – jetzt erfüllen sich gleich zwei zentrale Forderungen: BtM-Abgaben und Rezepturen sollen besser vergütet werden. Mit Anpassungen rechnen Politiker noch in dieser Legislaturperiode.
Hermann Gröhes (CDU) Pharmadialog zeigt erste Früchte. Union und Sozialdemokraten schlugen vor, zeitintensive Leistungen öffentlicher Apotheken besser zu vergüten. Sie sehen hier in erster Linie die Abgabe von Betäubungsmitteln und die Anfertigung von Rezepturen.
Gerade bei BtM ist der Aufwand an Beratung und an Dokumentation immens. Dafür erhalten Kollegen zusätzliche 0,26 Euro inklusive Mehrwertsteuer als Vergütung. Dieser Wert soll Mitgliedern der Unionsfraktion zufolge auf 2,91 Euro angehoben werden. Damit kommt die Regierung auch zahlenmäßig einer zentralen Forderung der ABDA nach, aber nicht unbedingt der Realität. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, hatte Anfang 2014 eine Studie mit 55 Apotheken präsentiert. Pro BtM-Abgabe berichtete er von zusätzlichen 8,8 Minuten als Zeitaufwand. Größtenteils handelte es sich um apothekerliche, nicht delegierbare Leistungen. Berücksichtigt man neben Personenstunden auch Investitionen wie die Software oder den Tresor, ergeben sich 8,31 Euro pro abgegebenem BtM-Fertigarzneimittel. Davon ist Gröhe weit entfernt.
Auch bei Rezepturen will der Bundesgesundheitsminister nachbessern. „Mit einem gesetzlichen Arbeitspreis von 2,50 bis 7,00 Euro pro Anfertigung wird für unser hochqualifiziertes Apothekenpersonal oft nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreicht“, hatte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, zuletzt kritisiert. Jetzt werden Rezepturzuschläge um je einen Euro erhöht – ohne Koppelung an den Nacht- und Notdienstfonds. Krankenkassen greifen Apothekern bald noch tieferer in die Tasche. Mussten Kollegen bislang fünf Prozent des Apothekenverkaufspreises an sie abführen, ist jetzt von fixen 1,77 Euro pro Rezeptur die Rede. Gerade preisgünstige Anfertigungen werden damit noch unattraktiver. Bleibt nur, bei niedrigen bis mittleren Herstellungsrisiken auf Defekturen zu setzen.
Welche wirtschaftlichen Effekte das Pharmagesetz auf die wirtschaftliche Situation öffentlicher Apotheken haben wird, lässt sich schwer sagen. Regierungsvertreter drehen an mehreren Stellschrauben und verzichten auf die anfangs diskutierte Deckelung bei Hochpreisern. Einen ersten Referentenentwurf will Gröhe bis zum Spätsommer präsentieren. Anschließend haben Interessenvertreter die Möglichkeit, Kommentare abzugeben. Das Regelwerk selbst soll Anfang 2017 in Kraft treten.