Die KV Berlin kürzt einer Hausärztin das Honorar. Der Vorwurf: Die Ärztin führe eine übergroße Praxis und missbrauche zu diesem Zweck Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte. Ihr fehle die Zeit, die Weiterbildungsassistenten zu betreuen. Das Sozialgericht kommt der Ärztin zu Hilfe.
KV darf Honorar kürzen – ist aber in der Beweispflicht
Grundsätzlich darf die KV bei übergroßem Praxisumfang Honorare kürzen. Allerdings ist sie laut dem neuesten Urteil des Sozialgerichts Berlin (S 83 KA 423/14 vom 13.09.2017) in der Beweispflicht. Sie muss also nachweisen, dass
In diesem Fall konnte die KV das nicht. Die Hausärztin bewies, dass die Patientenzahlen bereits vor der Beschäftigung der Weiterbildungsassistenten angestiegen waren.
Das Gericht stellte zudem klar, dass eine „übergroße Praxis" in Berlin erst bei 250 Prozent der durchschnittlichen Fallzahlen beginnt. Bundesweit liegt die Quote bei 200 Prozent. In Berlin sind Hausärzte äußerst ungleich über das Stadtgebiet verteilt.
Ambulante Weiterbildung wird attraktiver
Das Urteil ist wichtig, weil es die Haus- und Fachärzte schützt, die Weiterbildungsassistenten beschäftigen. Das Mentorensystem ist notwendig, damit mehr junge Ärzte die Vorteile des ambulanten Sektors kennen lernen können.
Eine Baustelle bleibt: Die Vergütung der Weiterbildung. Sie muss endlich angemessen und langfristig garantiert sein. Schließlich ist die Weiterbildung von Ärzten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der NAV-Virchow-Bund macht sich für mehr geförderte Weiterbildungsstellen und eigene EBM-Ziffern stark. Er unterstützt Weiterbildungspraxen mit Musterarbeitsverträgen und berät bei Fragen zum Arbeitsrecht.
Lesen Sie mehr im Positionspapier „Eckpunkte zur Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Weiterbildung und zum Ausbau von Fördermöglichkeiten": https://tinyurl.com/y87kq3zt.