Hunde und Katzen, bekanntlich die besten Freunde des Menschen, sind in unseren Breitengraden nicht mehr aus dem Familienbild wegzudenken. Beide Tiere stellen in unserer Gesellschaft nicht nur Haustiere, sondern vollwertige Familienmitglieder dar. Dementsprechend wird von Tierärzten verlangt, dass diese auch nahezu wie Menschen behandelt werden, was einiges an Wissen voraussetzt.
Tiere benötigen eine sichere, orientierte, bestimmende und v.a. der Tierart entsprechende Behandlung. Darunter versteht man einerseits das Handling (Handhabung) des einzelnen Tieres, andererseits auch die notwendigen Zwangsmaßnahmen, um sowohl Mensch als auch Tier vor Verletzungen zu schützen.
Im fünften Beitrag dieser Blogreihe "Handhabung und Zwangsmaßnahmen bei Haustieren" werden Hund und Katze in den Fokus genommen.
Tierbesitzer
In der Behandlung von Hunden und Katzen spielen Zwangsmaßnahmen eine bedeutende Rolle. Grund hierfür ist, dass mithilfe spezieller Techniken auch unkooperative oder gar aggressive Patienten untersucht werden können, ohne, dass Schaden für Tier und Mensch entsteht. Demzufolge dient das Wissen über Maßnahmen und die Kenntnis darüber, diese exakt einzusetzen, Patienten, Patientenbesitzer sowie Personal und Tierarzt vor Schaden zu schützen.
Ein essentieller Punkt vor der Umsetzung von Zwangsmaßnahmen ist die unmissverständliche Kommunikation mit der haltenden und der untersuchenden Person, damit etwaige Missverständnisse im Vorhinein aus der Welt geschafft werden.
Fixierung des Kopfes
Um den Kopf zu fixieren, können verschiedene Techniken für unterschiedliche Untersuchungen angewandt werden:
Fixierung zur Blutabnahme
Bei Hunden und Katzen stehen dem Tierarzt grundsätzlich drei Gefäße zur routinemäßigen Blutentnahme zur Verfügung:
Katzenfixierung
Katzen können nur durch sehr begrenzte Maßnahmen fixiert werden. Aus diesem Grund sollten Zwangsmaßnahmen bei Katzen nur dann vorgenommen werden, wenn es unbedingt notwendig ist, da bei einem Fehlschlag der Fixierung eine zweiter Versuch oftmals nicht mehr durchführbar ist.
Hierbei ist zu beachten, dass Katzen zur Verteidigung nicht nur ihre Zähne, sondern auch die Krallen aller vier Gliedmaßen verwenden. Dies ist auch der Grund, weshalb bei Zwangs- bzw. Fixierungsmaßnahmen auch auf alle "fünf Abwehreinrichtungen" geachtet werden muss.
(Literatur: Baumgartner, Walter, ed. Klinische Propädeutik der Haus- und Heimtiere. Georg Thieme Verlag, 2009.)