Noch dürfen Heilpraktiker rezeptpflichtige Arzneimittel selbst herstellen – teilweise mit fatalen Folgen. Jens Spahn möchte diese Handlungsspielraum nun gesetzlich einschränken. Den FDP-Gesundheitspolitkern reicht das nicht: Für sie gehört der Heilpraktikerberuf gänzlich abgeschafft.
Wenn es nach der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion geht, wird der Berufsstand der Heilpraktiker abgeschafft. Dies verlangen sie in einem Positionspapier, das MedWatch exklusiv vorliegt.
Zwar sei es im Sinne der Privatautonomie jedem selbst überlassen, welche Dienstleistungen er kostenpflichtig in Anspruch nehmen möchte, heißt es dort: Unter der Voraussetzung einer hinreichenden Informationsversorgung seien mündige Patienten in der Lage, über ihre eigene Gesundheit zu disponieren – daher sei es zu respektieren, wenn Menschen Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich unbelegt oder deren Unwirksamkeit sogar belegt ist. „Für uns ist jedoch ebenso klar, dass sich der Staat nicht zum Gehilfen für Verbrauchertäuschungen machen darf“, erklärt die Arbeitsgruppe.
„Die Krux ist, dass der Anschein erweckt wird, Heilpraktiker seien heilkundig – in Wahrheit sind sie nur darauf getestet, dass sie nicht gefährlich sind“, erklärt FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Die Fachanwältin für Medizinrecht hat die Stellungnahme mit vorangetrieben. Ihrer Ansicht nach ist nicht ausreichend sichergestellt, dass die von Heilpraktikern vorgenommenen Behandlungen tatsächlich „Heilung“ ermöglichen.
Den Heilpraktiker mittelfristig auslaufen lassen?
Um die entsprechende Erlaubnis zu erhalten, müssten Heilpraktiker lediglich eine Prüfung ablegen, die sicherstellen soll, dass von ihren Tätigkeiten keine Gefahren ausgehen. „Dies ist ein Widerspruch zwischen staatlich gesetztem Schein und der Realität“, heißt es im Positionspapier. Da Heilpraktiker anders als approbierte Ärzte vor allem in ihrer Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegte Methoden anwendeten, könne es ein Handeln „lege artis“ der Logik nach nicht geben. Mangels wissenschaftlicher Grundlagen der Tätigkeit könne es daher auch keine fundierte Ausbildung geben.
Wollte man den Heilpraktiker in seiner jetzigen Form beibehalten, wäre es allenfalls möglich, Risikominimierung zu betreiben, heißt es in dem Papier. „Denkbar wäre, den Handlungsspielraum für Heilpraktiker gesetzlich so weit einzuschränken, dass beispielsweise invasive Behandlungen nicht mehr möglich wären.“ Allerdings würde dies die Gefahr von Diagnose- und Befunderhebungsfehlern nicht verringern. „Daher sind wir der Auffassung, dass es im Sinne der Patientensicherheit letztendlich geboten ist, die Erlaubnis zur Bezeichnung als ‚Heilpraktiker‘ mittelfristig auslaufen zu lassen“, erklären die FDP-Gesundheitspolitiker.
Um bereits tätigen Heilpraktikern nicht ihre Lebensgrundlage zu entziehen, sprechen sie sich jedoch für einen Bestandsschutz aus. Ein Auslaufen der Möglichkeit, eine Heilpraktikererlaubnis zu erlangen, bedeute jedoch nicht, dass das gegenwärtig bestehende alternativ- und komplementärmedizinische Angebot ersatzlos entfallen muss, erklärt die Arbeitsgruppe. „Es ist aus unserer Sicht entscheidend, dass ausschließlich wissenschaftlich-fundiert ausgebildete Ärzte staatlich gelabelt ‚Heilkunde‘ betreiben dürfen.“
Frischzellen: Arzneimittelherstellung durch Heilpraktiker einschränken
Wegen dreier tragischer Todesfälle muss sich ein Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht derzeit vor Gericht verantworten: Er hat den Patienten laut Anklage Überdosen eines nicht zugelassenen Arzneimittels als Infusion gegeben, das er selbst hergestellt hat. Das Bundesgesundheitsministerium hatte unter dem früheren Minister Hermann Gröhe eine Vereinheitlichung von Überprüfungsleitlinien verabschiedet. Noch kürzlich hatte er erklärt, abwarten zu wollen, ob dies den Patientenschutz ausreichend verbessert.
Am Freitag kündigte Gröhes Nachfolger Jens Spahn gegenüber der Süddeutschen Zeitung einen weiteren Schritt an. „Patienten müssen sicher sein können, dass ihnen Arzneimittel nicht schaden“, erklärte er. Deshalb werde die Bundesregierung einerseits die Herstellung, den Verkauf und die Anwendung von sogenannten „Frischzellen“ verbieten. Hierbei handelt es sich um einen Zellbrei, der aus Lammföten hergestellt wird und angeblich allerlei Krankheiten heilen soll, während Gesundheitsbehörden vor fehlender Wirkung und schweren Nebenwirkungen warnen. Andererseits sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig „nur noch im Ausnahmefall“ von Heilpraktikern hergestellt werden dürfen, sagte Spahn.
Nur eine Ordnungswidrigkeit?
Während eigentlich nur Ärzte rezeptpflichtige Medikamente verschreiben dürfen, gestattet das Arzneimittelgesetz (AMG) Heilpraktikern bislang die Verabreichung selbst hergestellter rezeptpflichtiger Arzneimittel. Die Herstellung müssen sie jedoch nach Paragraph 67 AMG der zuständigen Behörde anzeigen, sodass die Behörde notfalls die Herstellung untersagen kann. Spahns Gesetzesänderung würde aus der Anzeigepflicht praktisch eine Pflicht machen, zuvor eine Erlaubnis einzuholen.
Der Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht hat laut Staatsanwaltschaft Krefeld gegen die Anzeigepflicht verstoßen, doch ist dies nicht strafbewehrt, sondern wird nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf Nachfrage von MedWatch ließ ein Sprecher Spahns offen, ob Verstöße gegen die angestrebte Erlaubnispflicht strafbewehrt werden oder ob nur Ordnungsgelder verhängt werden sollen. Der Gesetzentwurf werde derzeit noch erarbeitet. Rezeptfreie Arzneimittel sollen Heilpraktiker weiterhin herstellen können.
Spahn fordert zu wenig
Helling-Plahr von der FDP reicht dies nicht. „Spahns Vorschlag ist zwar richtig, aber greift viel zu kurz“, sagt sie MedWatch. Auch seien Frischzellentherapien nur eines von vielen Problemen. „Wenn Spahn behauptet, durch ein Verbot die Patientensicherheit spürbar zu verbessern, ist das Augenwischerei“, erklärt die Gesundheitspolitikerin. Patienten, die Opfer von Diagnosefehlern oder Falschbehandlungen werden oder die mit kuriosen Heilsversprechen gelockt werden, sei damit nicht gedient. „Wenn Spahn Patientensicherheit fördern möchte, soll er sich ehrlich machen und eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens anstreben.“
(Text: Hinnerk Feldwisch-Derentrup, Foto: detcos, pixabay)
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