Am heutigen Mittwochnachmittag fand im Bundestag eine Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) statt. Mit seinem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn etliche Probleme der Versorgung lösen. Warum sind Ärzte so verärgert?
Im Bundestag geht es heute um das TSVG, das derzeit für Diskussionen in der Ärzteschaft sorgt. Der Standpunkt des Bundesgesundheitsministeriums scheint klar. „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sorgt für Unmut bei vielen Ärztinnen und Ärzten. Zu Unrecht“, heißt es auf der Website. Das BMG hat sogar einen „Reform-Check“ online gestellt: Dort findet man eine Liste mit „5 Wahrheiten zum Terminservice- und Versorgungsgesetz“. Grund genug, selbst einen Faktencheck durchzuführen. Folgende Punkte sorgen für besonders viel Diskussionsstoff:
Längere Öffnungszeiten per Zwang von oben führten schon im Vorfeld zu viel Unmut. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) relativiert, nicht alle Ärzte müssten mehr Sprechstunden anbieten. Für Kollegen, die sowieso schon 25 Sprechstunden pro Woche anbieten, würde sich nichts ändern.
Außerdem verspricht Spahn Ärzten, Honorare um „einen dreistelligen Millionenbetrag“ anzuheben. Dazu gehören u.a. Leistungen für Akut-Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden sowie Leistungen im Rahmen offener Sprechstunden. Ärzten reichen die Versprechungen nicht aus. Sie fordern, entweder Punktwertes der Grundpauschale generell zu erhöhen oder Honorarbudgetierungen komplett abzuschaffen. Bislang unterstützen FDP- und AfD-Vertreter entsprechende Forderungen, die Budgetierung auszusetzen, mit Änderungsanträgen zum TSVG.
„Die Selbstständigkeit eines Arztes als Freiberufler wird nicht in Frage gestellt“, stellt das BMG außerdem klar. Das mag de jure stimmen, aber sicher nicht de facto. Laut Untersuchungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) verliert die Tätigkeit als Inhaberin oder Inhaber an Attraktivität. Viele Ärzte in spe stellen sich vor, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Praxen um die Ecke verschwinden zu Gunsten großer Berufsausübungsgemeinschaften bzw. medizinischer Versorgungszentren.
Beim Thema Terminfindung geht es Spahn nicht nur um Arzttermine. „Psychisch kranke Patienten müssen schneller einen Termin beim Psychotherapeuten bekommen als bisher“, so Spahn. „Unser Ziel ist es, dafür die Versorgung vor Ort besser zu koordinieren.“ Sein Konzept sieht vor, dass spezielle Ärzte oder Psychotherapeuten mit spezieller Qualifikation Patienten vorab begutachten. Dann entschieden sie, ob Bedarf an einer Psychotherapie besteht – oder ob ein selbst zu bezahlendes Coaching ausreicht. „Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus“, erklärt Benedikt Waldherr vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP).
Ein weiterer TVSG-Ergänzungsantrag sieht vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auszuhebeln. Als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung entscheidet der G-BA über Leistungsansprüche im GKV-Bereich. Spahn sieht solche Kompetenzen eher beim BMG – und er geht geschickt vor. Zu Beginn sollen Liposuktionen beim Lipödem, einer krankhaften Fettverteilungsstörung mit Ödembildung, übernommen werden. Ärzte fordern das schon lange; Alternativen zur Behandlung gibt es nicht. Doch der G-BA lehnte mit Hinweis auf fehlende Studien ab und forderte weitere Daten. Patientenvertreter liefen Sturm.
Doch wie geht es weiter? Bislang hat der G-BA zahlreiche diagnostische oder therapeutische Verfahren ausgeschlossen, die als Selbstzahler-Leistungen nunmehr (IGeL) ihr Dasein fristen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind etliche Angebote nicht nur nutzlos, sondern können vielmehr schaden. Fällt der G-BA als „Notbremse“ weg, wäre unsinnigen Empfehlungen Tür und Tor geöffnet.
An der heutigen Sitzung nehmen zahlreiche Sachverständige teil, um die Empfehlungen zu beurteilen. Für Spahn ist ihr Votum jedoch unverbindlich. Was aus seinem TSVG-Referentenentwurf endgültig wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.
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