Eigentlich sollten GKV-Patienten schon seit Januar nach stationärer Behandlung Entlassrezepte erhalten. Doch wieder einmal steckt der Teufel im Detail: Ärzte und die KBV konnten sich nicht einigen. Jetzt hoffen alle Beteiligten auf die Schiedsstelle.
Mit seinem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verfolgt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) große Pläne. Ihm geht es nicht nur um Servicestellen für Facharzttermine oder um Verbesserungen bei der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Schnittstellen sind ebenfalls ein zentrales Thema. „Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“, heißt es dazu im Bundesgesetzblatt.
Bislang sahen sich Apotheker mit der Situation konfrontiert, dass Patienten am Wochenende mit ihrem Arztbrief in der Offizin aufschlugen und um Medikamente baten. Lege artis blieb Kollegen nur der Hinweis auf dienstbereite Arztpraxen. Gröhes Ziel ist, dass Kliniken Medikamente, aber auch Hilfsmittel, für bis zu sieben Tage verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits eine Arzneimittel-Richtlinie vorbereitet. Schön und gut - nur konnten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf einen Rahmenvertrag verständigen.
Ihr Zwist entzündete sich bei der Frage, ob Klinikärzte eher Verordnungen ausstellen oder Präparate mitgeben sollten. Im Beschlusstext des G-BA heißt es dazu: „Vor einer Verordnung von Arzneimitteln nach § 39 Abs. 1a SGB V hat das Krankenhaus zu prüfen, ob für die Versorgung der oder des Versicherten mit Arzneimitteln unmittelbar nach der Entlassung eine Verordnung erforderlich ist. (...) Sofern auf die Entlassung der oder des Versicherten ein Wochenende oder ein Feiertag folgt, kann die Sicherstellung auch durch Mitgabe der für die Versorgung erforderlichen Arzneimittel nach § 14 Abs. 7 ApoG erfolgen. Dabei ist die Mitgabe nach § 14 Abs. 7 ApoG insbesondere dann vorrangig, wenn die medikamentöse Behandlung durch die Reichweite der mitgegebenen Arzneimittel abgeschlossen werden kann.“ Das sehen DKG-Funktionäre anders. Sie fordern, vorrangig Rezepte auszustellen und erst in zweiter Linie Präparate mitzugeben. Muster-16-Vordrucke wären nach diesem Modell nur drei Werktage gültig. Unterläuft Ärzten dabei ein Fehler, müssen Patienten zurück in ihr Krankenhaus. Änderungsmöglichkeiten nach telefonischer Rücksprache der Apotheke hat der G-BA nicht vorgesehen. DKG-Experten ärgern sich auch über die Pflichtangabe eines verantwortlichen Arztes und über lebenslange KV-Nummern für alle Ärzte der Klinik, um Rezepte auszustellen.
Allen Beteiligten bleibt nur, wie im Gesetz vorgesehen, die unparteiische Schiedsstelle anzurufen. Bislang hat sich der Bundesgesundheitsminister noch nicht zu dem Meinungsverschiedenheiten geäußert.