Der Gemeinsame Bundesausschuss hat erste Details zum Innovationsfonds veröffentlicht. Einige Themen sind für Apotheker interessant. Sie haben anders als befürchtet nun doch Möglichkeiten, Gelder für Projekte zu beantragen. Details sind noch nicht bekannt.
Mit ihrem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung ein neues Instrument zur Förderung geschaffen: den Innovationsfonds. Ab sofort stehen 300 Millionen Euro pro Jahr bereit. Von der Gesamtsumme sollen 225 Millionen verwendet werden, um „neue Versorgungsformen, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potential aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden“. Weitere 75 Millionen stehen für Forschungsprojekte zur Verfügung, um beispielsweise Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu evaluieren. Jetzt haben Experten Vorschläge zu den Fördermaßnahmen veröffentlicht.
Im Rahmen themenoffener Förderschwerpunkte können Projekte unabhängig von ihrer Ausrichtung finanziert werden, soweit sie den noch zu spezifizierenden Kriterien entsprechen. Zum themenspezifischen Teil „neue Versorgungsformen“ haben sich Fachleute bereits Gedanken gemacht. Im Mittelpunkt stehen:
Der themenspezifische Teil „Versorgungsforschung“ besteht aus folgenden Schwerpunkten:
In den kommenden Wochen will der G-BA einzelne Förderbekanntmachungen mit Details zu Förderkriterien veröffentlichen. Nach kontroversen Diskussionen haben Apotheker nun doch die Möglichkeit, sich zu bewerben. Die Regierung hat ihre geplante Begrenzung der Antragsbefugnis auf Ärzte, pharmazeutische Hersteller und Krankenkassen nicht umgesetzt. Für Kollegen bieten sich Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit an.