Pflegeheime müssen seit 2019 Versorgungsverträge mit Vertragsärzten abschließen, so will es das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Für niedergelassene Ärzte, die Heimbewohner haus- oder fachärztlich versorgen, kann sich ein Versorgungsvertrag im Gegensatz zum klassischen Hausbesuch finanziell lohnen. Eine Reihe von abrechenbaren Leistungen sind extrabudgetär vergütet.
In Deutschland gibt es rund 13.600 Heime und mindestens 800.000 Heimbewohner. Die ärztliche Versorgung in diesen Pflegeheimen fällt unter den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). In der Realität gestaltet sie sich schwierig. Selbst in den Großstädten und Ballungszentren mangelt es an Haus- und Fachärzten, die sich regelmäßig um Pflegebedürftige in den Einrichtungen kümmern. Wie groß die Versorgungslücke genau ist, darüber existieren kaum belastbare Daten.
Aktuell sind viele Heimbewohner nur unzureichend medizinisch versorgt. Dabei ist ein Heimbesuch meist weniger aufwändig und dadurch günstiger als den Patienten in die Praxis zu transportieren. Heimbesuche sind nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch menschlich geboten.
In den meisten Fällen lohnt es sich für niedergelassene Ärzte auch finanziell, einen Versorgungsvertrag mit einem Pflegeheim einzugehen. Für die Finanzierung des Heimbesuchs stehen gesonderte Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM zur Verfügung. Diese GOP werden extrabudgetär vergütet: ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen. Die KVen stellen dafür rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden aktuell aber nur 15 Millionen abgerufen.
Zusätzlich zu den Ziffern aus Kapitel 37 können der Hausbesuch (GOP 01410 als Besuch oder 01413 als Mitbesuch) und die Grundpauschale abgerechnet werden. Mitsamt der Wegepauschale (GOP 38100 und 38105) ergibt sich daraus ein im Vergleich zur normalen Sprechstunde in der Praxis durchaus attraktives Honorar.
Bevor die Heimversorgung beginnen kann, muss ein Kooperationsvertrag zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Vertragsarzt abgeschlossen werden. Der Vertrag muss die Anforderungen der Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag erfüllen. Das unterzeichnete Dokument muss anschließend von der KV genehmigt werden. Erst dann hat der Arzt die Abrechnungsgenehmigung für die zusätzlichen Ziffern, die für Heimbesuche zur Verfügung stehen.
Wer einen Versorgungsvertrag mit einem Pflegeheim schließen will, sollte auf den Mustervertrag des NAV-Virchow-Bundes zurückgreifen. Hier finden Sie die Übersicht aller Musterverträge und Leitfäden rund ums Praxismanagement.
Seit 2008 hat es verschiedene Versuche gegeben, die Heimversorgung durch Haus- und Fachärzte zu fördern. Heime sollen seitdem Verträge mit einzelnen Vertragsärzten abschließen. Gelingt das nicht, können Pflegeheime per vertragsärztlicher Ermächtigung eigene Heimärzte beschäftigen. Da beide Varianten das Problem der Unterversorgung nicht lösen konnten, wurden die Verbindlichkeiten für die Pflegeeinrichtungen kontinuierlich verschärft.
Im November 2018 beschloss der Bundestag das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist. Darin zieht der Gesetzgeber noch einmal die Schrauben an. Aus der Soll- wurde eine Muss-Regelung: Heime müssen nun zwingend Verträge mit niedergelassenen Ärzten abschließen. Schaffen sie das nicht, ist es Aufgabe der KVen, innerhalb von drei Monaten einen Vertragsarzt zur Verfügung zu stellen.
Wie genau die KVen das bewerkstelligen sollen, ist noch völlig offen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein einzelner Arzt zwangsverpflichtet wird mit einem spezifischen Heim einen Vertrag zu unterschreiben. Aus Sicht des NAV-Virchow-Bundes müssen solche Kooperationen immer freiwillig eingegangen werden. Nur dann kann eine hochqualitative Versorgung sichergestellt werden.
Fazit: In den allermeisten Fällen lohnt sich der Pflegeheim-Versorgungsvertrag für Ärzte, Patienten, Heimpersonal und Kassen.
Mitglieder im Verband der niedergelassenen Ärzte erhalten den Muster-Versorgungsvertrag kostenlos und werden zusätzlich von einer Rechtsanwältin individuell beraten. Erfahren Sie hier mehr zur den Vorteilen für Mitglieder im NAV-Virchow-Bund.
Das könnte Sie auch interessieren: