Ärzte dürfen ab sofort telemedizinisch behandeln. Für diese Neuregelung hat sich der Deutsche Ärztetag deutlich ausgesprochen. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn hält den Schritt für eine gute Entscheidung. Patienten würden unnötige Wege und Wartezeiten erspart.
Mit eindeutiger Mehrheit hat der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt den Weg für eine Neuregelung in der Telemedizin geebnet: Ab sofort ist eine ausschließliche Fernbehandlung von Patienten möglich, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesärztekammer.
Unter dem Begriff Telemedizin ist ein Kontakt zwischen Arzt und Patient gemeint, der sich auf den Austausch via Telefon, Videoschalte oder elektronische Nachrichtendienste beschränkt. Der § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte wurde dementsprechend neu beschlossen. Er lautet nun wie folgt: „Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ Trotzdem: „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ‚Goldstandard‘ ärztlichen Handelns dar“, betonte Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Die digitale Kommunikation mit Patienten soll den Arzt in seinem Berufsalltag unterstützen, den persönlichen physischen Kontakt aber keinesfalls vollständig ersetzen.
Ein großer Fan des neuen Beschlusses ist Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Eine gute Entscheidung! Patienten werden unnötige Wege und Wartezeiten erspart. Und Ärzte können die digitale Welt aktiv gestalten anstatt dass es andere tun“, twitterte er am 10. Mai als Antwort an die Bundesärztekammer.
Man sprach sich auf dem Ärztetag klar dagegen aus, dass diese Art der Arzt-Patient-Kommunikation ein neuer eigenständiger Versorgungsbereich wird, etwa in Form von kommerziell betriebenen Callcenters. „Kapitalorientierte Gesellschaften dürfen im vertragsärztlichen Sektor nicht in Konkurrenz zu Vertragsärzten treten oder gar Betreibereigenschaften für medizinische Versorgungszentren erhalten“, wird ein Entschluss des Ärzteparlaments in der Pressemitteilung angeführt. Zusammengefasst sind die wichtigsten Bedingungen für das Ausüben von Telemedizin: Sie muss in bestehende Strukturen eingegliedert werden und nur approbierte, niedergelassene Ärzte mit einem Vertragsarztsitz sollen eine solche Fernbehandlung durchführen dürfen. Wie genau die Ausführung von Telemedizin im Alltag funktionieren soll, beispielsweise in Hinsicht auf Rezeptausstellungen, ist eine bislang noch ungeklärte Frage.