Wer Hebamme werden will, muss künftig studieren. So steht es zumindest in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Zudem soll es ab sofort nicht nur „die“ sondern auch „der Hebamme“ heißen.
Hebammen brauchen ein Studium, findet Jens Spahn. Ein duales Studium mit einem großen praktischen Anteil sei die beste Vorbereitung auf die ständig steigenden Anforderungen an die Geburtshilfe. Dies teilte der Gesundheitsminister gestern dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit. Er ziele damit auf bestehende Engpässe in der Hebammenversorgung ab.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt die Reform. In einer Pressemitteilung heißt es: „Der Verband freut sich insbesondere, dass zahlreiche seiner Vorschläge aufgenommen wurden. Es soll eine bestmögliche praktische Ausbildung mit einer angemessenen Finanzierung gewährleistet werden. Hebammen werden während ihres gesamten Studiums eine Vergütung erhalten, die von den Krankenkassen finanziert wird.“
In dem Gesetzentwurf heißt es: „Eine qualitativ hochwertige, modern ausgestaltete Hebammenausbildung soll entscheidend zur Attraktivität des Hebammenberufs beitragen.“ Insgesamt hat die Zahl der Hebammen zwar zugenommen, doch es herrscht trotzdem Mangel, da viele von ihnen in Teilzeit arbeiten. Um die Geburtshilfe zu verbessern und dem Hebammenmangel entgegenzuwirken, forderten Verbände seit Jahren bessere Arbeitsbedingungen für die Hebammen, aber vor allem mehr Gehalt und mehr Anerkennung. „Hebammen sind die Expertinnen rund um die Geburt. Durch das Studium wird endlich das hohe Niveau, auf dem Hebammen arbeiten, widergespiegelt“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV.
Vorgegeben sind zwölf Jahre Schulbildung und mehr Vermittlung von wissenschaftlichen Inhalten aus den Bereichen Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Allgemeinmedizin und Pharmakologie. Während sich derzeit jeder Schüler mit mittlerer Reife oder gleichwertigem Schulabschluss an Hebammenschulen bewerben kann, wäre ein Hebammen-Studium künftig Menschen mit einer zwölfjährigen Schulausbildung vorenthalten.
In der Pressemitteilung des DHV heißt es weiter: „Das neue Hebammengesetz soll zum 31.12.2020 greifen. Der Gesetzgeber begründet die zügige Umstellung mit den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf – auch um den hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten in den Krankenhäusern entgegen zu wirken.“
Eine Änderung soll es darüber hinaus auch für männliche Vertreter des Berufs geben. „Das Hebammengesetz führt die Berufsbezeichnung ‚Hebamme‘ einheitlich für alle Geschlechter (weiblich/männlich/divers) ein“, steht im Gesetzentwurf. Die männliche Sonderbezeichnung „Entbindungspfleger“ werde nicht weitergeführt. Der deutsche Begriff „Hebamme“ kommt vom germanischen „Hevianna“ und bedeutet: „Großmutter, die das Neugeborene aufhebt“. Ob die Entscheidung bezüglich des Hebammenbegriffs dazu beiträgt, mehr Männer für das Berufsfeld zu begeistern, wird man sehen.
Artikel von Maren BöckerBildquelle: Christian Bowen, unsplash