Wer als Arzt eine bestimmte Leistung für den Patienten selbst nicht erbringen kann, stellt eine Überweisung aus. Diese 10 Dinge müssen Sie beachten, damit das Überweisen reibungslos klappt, Sie gleichzeitig Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen vermeiden und unerwünschte Arzneimittelinteraktionen verhindern können.
Dass Hausärzte eine Überweisung zu Fachärzten ausstellen, ist sicher der häufigste Fall. Aber auch Überweisungen von Facharzt zu Facharzt, von Facharzt zu Hausarzt und sogar innerhalb desselben Fachbereichs kommen vor. Diese Arten der Überweisung sind möglich:
Egal, ob Sie eine Überweisung ausstellen oder einen überwiesenen Patienten annehmen, diese Regeln zu Überweisungen sollten Sie kennen und einhalten:
Manche Patienten kommen nur in die Praxis, um sich eine Überweisung zu holen. Als Arzt dürfen Sie die Überweisung aber nur bei medizinischer Notwendigkeit stellen.
Für diese Ärzte brauchen Patienten immer eine Überweisung:
Eine Überweisung ist auch nötig, damit Patienten sich für einen Facharzttermin an die Terminservicestelle wenden können.
Ohne direkten Kontakt zum Patienten dürfen Sie keine Überweisung schreiben. Ausnahme: Überweisungen zu Gynäkologen oder Augenärzten.
Patienten müssen immer die Original-Überweisung vorlegen können. Auch Sie als Arzt dürfen eine Überweisung an einen Kollegen nicht per E-Mail oder Fax senden.
Für Überweisungen nutzen Sie das Muster 6, für Labor-Überweisungen das Muster 10.
An einen Vertragsarzt derselben Fachgruppe dürfen Sie nur dann überweisen, wenn:
Spezialsprechstunden sind ambulante Behandlungen, für die Sie als niedergelassener Arzt keine Überweisung ausstellen dürfen. Ausnahme: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach §116b SGB V.
Kommt ein Patient mit einer Überweisung zu Ihnen, legen Sie das in der Abrechnung auch als Überweisungsschein an. Einen Originalschein dürfen Sie in der Regel nur bei Überweisung innerhalb derselben Fachgruppe anlegen, wenn keine besonderen Behandlungs- und Untersuchungsmethoden angefordert wurden.
Die Überweisung stammt noch aus dem vorigen Quartal? Kein Problem! Wichtig ist nur, dass der Patient in beiden Quartalen eine gültige Versichertenkarte vorlegt.
Als weiterbehandelnder Arzt sind Sie an das gebunden, was der überweisende Arzt auf der Überweisung angefordert hat. Wollen Sie mehr oder andere Leistungen abrechnen, brauchen Sie dafür eine neue Überweisung. Achtung: Sie dürfen nicht einfach einen Originalschein anlegen!
Als Erstbehandler sollten Sie dem nachfolgenden Arzt die Krankengeschichte im Zusammenhang mit der Überweisung mitteilen. Der Arzt, der den überwiesenen Patienten weiterbehandelt, sollte folgende Punkte an den Erstbehandler zurückmelden:
Sie sind verpflichtet, Überweisungsscheine mindestens vier Quartale lang aufzubewahren. Mehr dazu erfahren Sie im Blogbeitrag „Aufbewahrungsfristen in der Arztpraxis“.
Welche Schwierigkeiten mit Überweisungen gibt es in Ihrem Praxisalltag? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar.
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