Über 60 Jahre lang hat sich nichts an der Studienordnung für Studenten der Zahnmedizin geändert. Jetzt hat der Bundesrat einer Neuregelung zugestimmt. Die Freude darüber ist groß, aber ob es tatsächlich zu einer Einführung kommt, bleibt zweifelhaft.
Studenten im Bereich Zahnmedizin wurden bisher auf Grundlage einer veralteten Approbationsordnung ausgebildet. Jetzt bekommt die ursprüngliche Regelung von 1955 ein Update: Ende Juli hat das Bundesministerium für Gesundheit die Neuregelung erlassen. Im Wintersemester 2020/21 soll sie in Kraft treten.
Was ändert sich? Das Studium der Zahnmedizin soll praktischer werden und sich mehr am Patienten orientieren, heißt es in der Verordnung (AOZ). Weitere Schwerpunkte sollen fächerübergreifende Inhalte und wissenschaftliche Kompetenz. Zusätzlich findet eine Angleichung der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im ersten Abschnitt des Studiums, der Vorklinik, statt.
Ein besonderer Fokus soll auf der engen Betreuung der Studenten und der praktischen Ausbildung am Patienten liegen. Hier werde die Betreuungsrelation von 1:6 auf 1:3 reduziert. Im Phantomkurs soll es eine Verringerung von 1:20 auf 1:15 geben. Eine wichtige Änderung sind auch die integrierten Behandlungskurse im klinischen Studienabschnitt. Hier werden die bisherigen Kurse Zahnerhaltung und Zahnersatz zusammengeführt.
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) beschreibt die Neuordnung als sinnvoll. „Mit der neuen AOZ werden endlich die Rahmenbedingungen für ein modernes und zeitgemäßes Zahnmedizinstudium geschaffen. Das war längst überfällig“, sagt Matthias Frosch, Präsident der MFT, im Gespräch mit DocCheck. Einige Fragen blieben für die Fakultäten offen, besonders im Hinblick auf die Finanzierung der neuen Regelung. „Sorge bereitet uns aber die Tatsache, dass bislang kein gesichertes Finanzierungskonzept vorliegt“, so Frosch.
Der Bundesrat habe der Neuregelung Anfang Juli nur nach langem Kampf zugestimmt. Hier habe man sich zwar darauf geeinigt, zur Frage der Finanzierung weitere Gespräche zu führen – die unmittelbar darauf folgende Veröffentlichung der AOZ weise aber in eine andere Richtung. „Kann man nur so deuten, dass diese Gespräche zwischen Bund und Ländern noch nicht stattgefunden haben und nun zügig erfolgen müssen“, betont Frosch. Für ihn ist klar: „Ohne zusätzliche Finanzierung wird sich die AOZ nicht umsetzen lassen.“
Denn die erhoffte Verbesserung des Betreuungsverhältnisses von Studenten und Ausbildern bringe hohe Kosten mit sich. Die Ausbildung in Behandlungskursen am Patienten erfordere entsprechend geschultes Personal. Und durch die höhere Zahl kleinerer Lehrgruppen entstehe ein Bedarf an weiteren Räumen und Lehrpraxen. Auch im Bereich Digitalisierung und Verwaltung erwarte der MFT weitere Kosten. „Die Fakultäten müssen in all diese Überlegungen frühzeitig eingebunden werden“, sagt Frosch. Die Neuordnung dürfe sich nicht allein über eine Streichung von Studienplätzen finanzieren.
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