Bereits im Oktober hatte das Bundeskabinett einen umstrittenen Gesetzesentwurf zum apothekerlichen Berufsbild verabschiedet. Das Papier lässt etliche Bereiche außen vor. Das lassen sich Ländervertreter nicht bieten – und fordern Korrekturen ein. Noch ist es nicht zu spät.
Zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU hat das Kabinett bereits Mitte Oktober einen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Alle Beteiligten wollen die Bundes-Apothekerordnung ändern. Ihre Strategie: ein präziser definiertes Berufsbild.
Das Bundeskabinett schlägt folgenden Text vor: „Ausübung des Apothekerberufs ist die Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung ‚Apotheker‘ oder ‚Apothekerin‘. Pharmazeutische Tätigkeiten umfassen insbesondere:
Andere Tätigkeiten und Berufsfelder bleiben außen vor – trotz scharfer Kritik der ABDA. Jetzt keimt neue Hoffnung.
Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat ist mit Gröhes Aufschlag nicht zufrieden. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“, heißt es in einer Stellungnahme. Damit stellen sich Ländervertreter hinter zentrale Forderungen der Apothekerschaft. Sie wollen – wie zuvor schon die ABDA geschrieben hatte – folgende Punkte im Berufsbild ergänzen:
Gröhe hatte entsprechende Bereiche nicht explizit erwähnt. Er kann die Ländermeinung kaum ignorieren – sein Gesetz ist zustimmungspflichtig. Gleichzeitig muss die EU-Richtlinie bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Langsam wird es knapp. Am 27. November berät der Bundesrat über Vorschläge seines Gesundheitsausschusses. Das Paket geht zurück an den Bundestag. Aller Voraussicht kommt es am 18. Dezember zur entscheidenden Abstimmung der Ländervertretung.