Warum die neue Approbationsordnung auch für niedergelassene Ärzte interessant ist.
Die Approbationsordnung für Ärzte zu überarbeiten war schon länger geplant. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2003. Kürzlich hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf für eine neue Approbationsordnung vorgelegt. Eine der wichtigsten Änderungen: Die Lehre soll noch praxisnäher und kompetenzbasierter werden.
Studierende sollen zukünftig mehr Zeit am Patienten verbringen. Die Blockpraktika beginnen daher schon im zweiten Semester. Studierende dürfen dafür maximal zwei Lehrpraxen wählen.
Für lehrende Praxisärzte bedeutet das, dass sie in Zukunft die Studierenden während fast der gesamten Studiendauer begleiten. Die Nachwuchs-Mediziner haben so die Chance, Patienten und ihre Krankengeschichten im Verlauf zu beobachten.
Auch im Praktischen Jahr (PJ) könnte die Betreuung intensiver werden. Die Tertiale werden auf Quartale umgestellt. Zwei davon sind verpflichtend in der Inneren Medizin und der Chirurgie zu absolvieren. Von den beiden übrigen Wahlfächern muss mindestens eines im ambulanten Bereich durchgeführt werden. Ein obligatorisches Logbuch soll das PJ besser strukturieren.
Die Reform soll auch das Interesse der Medizinstudierenden an der ambulanten Versorgung steigern. Doch die neue Approbationsordnung bevorzugt speziell die Allgemeinmedizin. Andere Fächer der hausärztlichen Versorgung bleiben dabei auf der Strecke. Und das, obwohl rund 40 Prozent der Hausärzte in Deutschland Internisten und Kinder- und Jugendärzte sind.
Wir haben dem BMG Gegenvorschläge gemacht, wie die Hausarztmedizin als Ganzes gefördert werden könnte.
Die neue Approbationsordnung sollte den Zeitgeist besser abbilden. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte möchten auch im ambulanten Sektor lieber als Angestellte arbeiten. Das Problem dabei speziell in großen Investoren-dominierten Strukturen wie Krankenhäusern oder MVZ finden sich angestellte Ärzte immer wieder im Konflikt zwischen ärztlichen Entscheidungen einerseits und wirtschaftlichen Vorgaben andererseits.
Studierende sollten besser auf solche Situationen vorbereitet werden. Schließlich lautet eines der Ziele der ärztlichen Ausbildung, „die theoretischen, historischen und ethischen Grundlagen ärztlichen Handelns“ zu fördern. Dazu gehört das Wissen, dass der Arztberuf ein freier Beruf ist – und auch, welche historischen Gründe dahinterstehen.
Ärzte sind in ihren medizinischen Handlungen nur ihrem Gewissen und ihren Patienten verpflichtet. Therapieentscheidungen dürfen niemals von Außenstehenden – Klinikmanagern, MVZ-Investoren oder Politikern – beeinflusst werden.
Dieses Selbstverständnis scheint vielen Ärztinnen und Ärzten verloren gegangen zu sein. Darum ist es absolut notwendig, das Wissen um die Freiberuflichkeit wieder explizit im Studium zu verankern. Zum Beispiel könnte es in die Prüfungen am Ende des ersten und des dritten Abschnittes einfließen.
Auch wir niedergelassenen Ärzte haben die Aufgabe, den Studierenden den Wert der Freiberuflichkeit im Praxisalltag anschaulich zu vermitteln. Die Freiberuflichkeit macht uns im Alltag unabhängig, verglichen mit anderen Berufen. Und im ambulanten Bereich lässt sich Freiberuflichkeit einfacher leben als in einem Klinikkonzern.
Nutzen wir doch die Freiberuflichkeit, um unseren Nachwuchs wieder verstärkt für die Niederlassung zu begeistern!
Der Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) kämpft dafür, die Budgetierung zu beenden, die ärztliche Selbstverwaltung zu stärken und die Freiberuflichkeit zu erhalten. Erfahren Sie hier, was berufspolitische Arbeit für Praxis-Ärzte verändert und warum es sich für Sie lohnt.
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