Immer mehr Tierkliniken geben ihren Klinik-Status ab. Der Grund: Ein 24-Stunden-Notdienst lässt sich finanziell nicht mehr stemmen. Jetzt ändert sich etwas.
Die Rede ist von der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Am 20. Dezember 2019 stimmte nämlich der Bundesrat der GOT-Notdienstnovelle vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu. Sie tritt jedoch erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13.02.2020 in Kraft.Ab dem 14.02.2020 müssen sich also Tierbesitzer sowohl auf höhere Preise im Notdienst gefasst machen, als auch auf das pauschale Entrichten einer Notdienstgebühr von 59,50€ (inkl. Mehrwertsteuer).Tierärzte sind nun auch verpflichtet, im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz der GOT zu berechnen. Sie können außerdem, anders als außerhalb des Notdienstes, für erbrachte Leistungen statt den 3-fachen nun maximal den 4-fachen Satz der GOT verlangen.
Notdienst-Zeiten verlängert
Auch die Uhrzeiten, zu denen die neuen Notdienstgebühren erhoben werden müssen, wurden vom BMEL festgelegt. Ein Einsatz ab 18 Uhr gilt nun zukünftig als Nachtdienst, zwischen Freitag 18 Uhr und Montag 8 Uhr sind Leistungen offiziell als Wochenend-Notdienst zu berechnen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Praxis zu dieser Zeit keine reguläre Sprechstunde anbieten würde.
Für Tierärzte, die Patienten außerhalb ihrer Praxisräume behandeln oder eine Fahrpraxis besitzen wurde außerdem ein erhöhtes Wegegeld von 3,50€ je gefahrenem Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,50€ festgelegt. Dies gilt auch außerhalb der Notdienstzeiten.
24-Stunden Notfallbehandlung ist viel (Geld) wert
Mithilfe der neuen Notdienstregelung soll in Zukunft weiterhin eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden. Zuletzt mussten immer mehr Tierkliniken ihren Klinik-Status abgeben, da der 24-Stunden Notdienst für sie wirtschaftlich nicht mehr tragbar war.
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowie eine den Arbeitsbedingungen angemessene Bezahlung des Personals ist in den letzten Jahren in der Tiermedizin immer mehr in den Fokus gerückt. Anders als in der Humanmedizin muss sich das Personal an das allgemeine Arbeitszeitgesetz halten, da es keine Tarifverträge gibt. Angestellte Tierärzte dürfen deshalb, auch im Notdienst nur 8 bzw. maximal 10 Stunden arbeiten. Das macht den Personalaufwand im 24-Stunden-Dienst natürlich extrem hoch.
Außerdem soll durch die Notdienstpauschale die Hemmschwelle für Tierbesitzer erhöht werden, eine Leistung im Notdienst in Anspruch zu nehmen. Denn auch hier geht der Trend momentan, ähnlich wie in der Humanmedizin, immer mehr dahin, mit Lappalien im Notdienst zu erscheinen.
Stellungnahme der Bundestierärztekammer (BTK) zur Änderung der GOT
Merkblatt für Tierhalter zum Auslegen in der Praxis
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